Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, November 27, 2025 0:47 - noch keine Kommentare
Chat-Kontrolle „light“ für EU beschlossen: DAV warnt vor „freiwilligen“ Überwachungsmaßnahmen
Der DAV betont in seiner Stellungnahme, auch diese abgeschwächte Form der Chat-Kontrolle abzulehnen
[datensicherheit.de, 27.11.2025] Der Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) hat am 26. November 2025 gemeldet, dass – nachdem die Pläne der dänischen EU-Ratspräsidentschaft für die Einführung einer verpflichtenden Chat-Kontrolle gescheitert sind – das bereits bestehende zeitlich begrenzte, für Unternehmen freiwillige Modell nun in eine permanente Form gegossen werden soll. Der Rat der Europäischen Union (EU) habe diesen Kompromiss mit der Zustimmung Deutschlands an diesem Tag beschlossen. Der DAV betont in seiner Stellungnahme, auch diese abgeschwächte Form der Chat-Kontrolle abzulehnen.
DAV-Klarstellung: Grundrechtsverstöße auch bei „freiwilliger“ Begehung Grundrechtsverstöße
„Grundrechtsverstöße bleiben auch dann Grundrechtsverstöße, wenn man Unternehmen freistellt, sie zu begehen“, kommentiert Rechtsanwalt Dr. David Albrecht, Mitglied im DAV-Ausschuss „Recht der Inneren Sicherheit“.
Der große Kritikpunkt an den Plänen der EU-Ratspräsidentschaft sei eben die anlasslose Massenüberwachung von Millionen Bürgern gewesen. Dieser rechtsstaatliche Mangel werde nun nicht dadurch geheilt, dass „die Entscheidung darüber, wie viele Menschen von den Maßnahmen betroffen sind, an private Unternehmen ausgelagert wird“.
Überwachungspflicht durch die „Hintertür“ – DAV sieht auch Berufsgeheimnisträgerschutz bedroht
Zwar besage der Entwurf, dass eine Verpflichtung mit der Verordnung nicht einhergehen solle. „Die geplante Verordnung würde Diensteanbieter allerdings zu ‚Risikominderungsmaßnahmen‘ verpflichten und könnte so letztlich doch zum Scannen von Kommunikationsinhalten zwingen“, so Albrechts Warnung.
Auch der Berufsgeheimnisträgerschutz werde nach wie vor nicht gewährleistet – vertrauliche Kommunikation zwischen Anwälten und ihrer Mandantschaft wäre somit auch von dieser Überwachung betroffen.
Chat-Kontrolle droht laut DAV zur „Blaupause“ für weitere Überwachungsmaßnahmen zu werden
„Uns besorgt auch“, erläutert Albrecht, „dass schon jetzt Forderungen danach aufkommen, die Überwachungsmaßnahmen nicht nur zur Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen, sondern auch in anderen Kriminalitätsbereichen zur Anwendung zur bringen.“
Die Chat-Kontrolle drohe so zur „Blaupause“ für weitere Maßnahmen zu werden , „die tief in die Grundrechte aller Bürger eingreifen“.
Hohe Fehlerquote bei Chat-Kontrolle – DAV fordert Stopp auch des „Minimalkompromisses“
Das Instrument sei ja nicht neu – und deshalb seien auch dessen Mängel längst bekannt: „Rund die Hälfte der Meldungen, die durch die Chat-Kontrolle abgegeben werden, sind laut Bundeskriminalamt strafrechtlich irrelevant“, betont Albrecht. Eine solche Menge unbedenklicher Nachrichten, welche an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden, sei „hochproblematisch“.
„Wir sollten uns nicht von dem als ‚Minimalkompromiss‘ angepriesenen Vorschlag blenden lassen“, fordert Albrecht. Wie schon die vorherigen Vorstöße auf europäischer Ebene müsse auch dieser Plan gestoppt werden.
Weitere Informationen zum Thema:
DeutscherAnwaltVerein
Über uns: Der DAV stellt sich vor
DeutscherAnwaltVerein
Ausschuss Recht der Inneren Sicherheit
datensicherheit.de, 01.11.2025
Verpflichtende Chat-Kontrolle in der EU vorerst abgewehrt / Der Deutsche Anwaltverein spricht sich seit Jahren gegen die anlasslose Überwachung privater Kommunikation aus – und warnt vor weiteren Anläufen für eine Chat-Kontrolle
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Aktuelles, Experten - Nov. 27, 2025 0:47 - noch keine Kommentare
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