Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Montag, Oktober 31, 2016 10:41 - noch keine Kommentare
Windows 10: Rechtliche Apekte bei der gewerblichen Nutzung
Das IT-Magazin iX des Heise-Verlages geht in der aktuellen Ausgabe 11/2016 der Frage der Informationsübermittlung an US-Server von Microsoft nach
[datensicherheit.de, 31.10.2016] Windows 10 übermittele viele detaillierte Informationen über die Systemnutzung an die US-Server von Microsoft. Ein juristisches Nachspiel hierzu sei nicht ausgeschlossen, schreibt das Magazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 11/16. Denn das „Ausplaudern“ könne nicht nur mit dem Bundesdatenschutzgesetz kollidieren, sondern auch mit Betriebsverfassungsgesetz.
Schon die aggressiven Umstiegsaufforderungen, in deren Rahmen ohne Zustimmung des Benutzers Software auf dem Rechner installiert wurde, hätte die Verbraucherschützer auf den Plan gerufen, ebenso wie der „Wust an Datenübermittlung“, den die Zwangsregistrierung mit sich brachte.
Eine interessante Frage stelle sich aber darüber hinaus: Der Einsatz der „Datenschleuder Windows 10“ könne jetzt nicht nur Microsoft in die Bredouille bringen, sondern auch die Unternehmen, die Windows 10 einsetzten. „Während bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz der Hersteller, also Microsoft, die Konsequenzen tragen muss, hätten bei Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz die Unternehmen den schwarzen Peter“, sagt Lukas Grunwald, langjähriger iX-Autor und CEO sowie Sicherheitsexperte der Firmen Greenbone und DN-Systems. Es stelle sich hier die Frage, ob eine so weitgehende Erfassung und Übermittlung von Arbeitnehmerdaten deutschen Gesetzen entspriche oder nicht mindestens der Zustimmung des Betriebsrates bedürfe.
Grunwald hat die Datenübermittlung sehr genau untersucht und festgestellt, dass die Datenübertragung keinesfalls den üblichen Sicherheitsstandards Genüge trage. So werde das Passwort ohne Zertifikat-Pinning übertragen, sodass jeder mit einer Man-in-the-Middle-Attacke das nicht gehashte Passwort mitlesen konne.
„Unschön auch, dass diese Geschwätzigkeit voreingestellt ist und man sie in den Endbenutzerversionen nicht abstellen kann“, so Grunwald. Ob die gebotenen Konfigurationsmöglichkeiten einen datenschutzkonformen Firmeneinsatz von Windows 10 überhaupt gestatte, prüfe derzeit das für Microsoft Deutschland zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Es wäre nicht erstaunlich, wenn es für eine endgültige rechtliche Einschätzung auch wieder einmal eines Gerichtsverfahrens bedürfe, so Grunwald.
Weitere Informationen zum Thema:
heise.de
iX – Magazin für professionelle Informationstechnik
datensicherheit.de, 25.06.2016
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