Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, Januar 19, 2011 21:59 - noch keine Kommentare

Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht Kriterienkatalog für De-Mail-Dienste

Planungssicherheit für Anbieter von De-Mail-Diensten und Grundlage für Prüfgutachten zur Zertifizierung

[datensicherheit.de, 19.01.2011] Am 18. Januar 2011 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen vorläufigen Kriterienkatalog für den Datenschutz-Nachweis von De-Mail-Diensten publiziert:
Im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens sollen De-Mail-Diensteanbieter nachweisen, dass die durch sie angebotenen Dienste hohe Anforderungen an die Sicherheit und den Datenschutz erfüllen. Der Kriterienkatalog soll Planungssicherheit für die Anbieter von De-Mail-Diensten bieten und dient als Grundlage für die notwendigen Prüfgutachten für die Zertifizierung. Dieser Katalog soll Gutachtern im Rahmen des Prozesses der Zertifikatsvergabe ein auf den De-Mail-Dienst zugeschnittenes Anforderungsprofil bieten, als Grundlage für die Beauftragung entsprechender Prüfstellen dienen und Transparenz über die wesentlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen, die alle De-Mail-Anbieter erfüllen müssen, schaffen.
Der Kriterienkatalog basiert auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von De-Mail-Diensten; er soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens finalisiert werden.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 18.01.2011
De-Mail: Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht Kriterienkatalog



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