Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Juni 19, 2024 0:06 - noch keine Kommentare
Datenübermittlungen in die USA: Bundesbeauftragter für den Datenschutz informiert über Beschwerdemöglichkeiten
Der Europäische Datenschutzausschuss hat Formulare und Hinweise zu den Beschwerdemöglichkeiten veröffentlicht
[datensicherheit.de, 19.06.2024] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) informiert in einer aktuellen Meldung, dass der Europäische Datenschutzausschuss Formulare und ergänzende Hinweise zu den Beschwerdemöglichkeiten bei Datenübermittlungen in die USA veröffentlicht hat.
Betroffene können Verarbeitung personenbezogener Daten durch US-Nachrichtendienste in den USA überprüfen lassen
Am 10. Juli 2023 wurde demnach der sogenannte Angemessenheitsbeschluss für das „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF) verabschiedet.
Eine wichtige Grundlage dieses Beschlusses sei ein neues Beschwerdeverfahren, mit dem Betroffene die Verarbeitung personenbezogener Daten durch US-Nachrichtendienste in den USA überprüfen lassen könnten.
Neben diesem neuen Beschwerdemechanismus existierten weitere Beschwerdewege bei möglichen Verstößen gegen das DPF durch US-Organisationen/-Unternehmen.
Europäischer Datenschutzausschuss hat Beschwerdeformulare sowie ergänzende Hinweise erarbeitet
„Damit Personen in der EU diese Verfahren möglichst einfach nutzen können, nehmen die Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten entsprechende Beschwerden entgegen.“
Hierzu habe der Europäische Datenschutzausschuss Beschwerdeformulare sowie ergänzende Hinweise erarbeitet. Diesen Prozess hat der BfDI nach eigenen Angaben „intensiv begleitet“.
Die Unterlagen stehen nun auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Alle weiteren Informationen, wie Sie sich an den BfDI wenden können, finden Sie auf dessen Webseite zu den Beschwerdeverfahren (s.u.).
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