Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Dienstag, Oktober 2, 2018 16:53 - noch keine Kommentare
E-Evidence-Verordnung: eco fordert die Wahrung von Sicherheitsstandards beim Datenaustausch
Kritik an der geplanten Vorgehensweise der Verordnung
[datensicherheit.de, 02.10.2018] Die E-Evidence-Verordnung, auf deutsch „Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“, soll den grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen Providern und Behörden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten regeln. Der Verband der Internetwirtschaft begrüßt zwar die Intention des EU-Parlaments den europäischen Datenaustausch von Beweismitteln beschleunigen zu wollen, kritisiert jedoch die geplante Vorgehensweise der Verordnung.
„Den europäischen Datenaustausch von Beweismitteln beschleunigen zu wollen, ist prinzipiell eine gute Sache, da derzeit durch die teilweise extrem langwierigen Behördenwege häufig zu viel Zeit vergeht“, erklärt Oliver Süme, eco Vorstandsvorsitzender und Präsident des europäischen Providerverbands EuroISPA in Brüssel. „Die europaweite Verfolgung schwerer Kriminalität ist wichtig. Es darf aber nicht sein, dass durch diese Verordnung die bei uns geltenden hohen Schutzstandards für die Herausgabe und Übermittlung von Verkehrsdaten ebenso außer Kraft gesetzt werden wie die hohen Sicherheitsstandards bei der Datenübermittlung. Damit würde auch die politische Glaubwürdigkeit beim Daten- und Grundrechtsschutz grundsätzlich infrage gestellt.“
Oliver Süme, eco Vorstandsvorsitzender und Präsident des europäischen Providerverbands EuroISPA in Brüssel
Verantwortung hoheitlicher Aufgaben nicht auf Privatunternehmen abwälzen
eco kritisiert außerdem, dass Provider künftig selbst beurteilen sollen, ob eine Datenanforderung einer ausländischen Behörde missbräuchlich ist oder gegen Grundrechte verstößt. „Das sind Forderungen, die nicht einmal große Anbieter mit einer eigenen Rechtsabteilung problemlos erfüllen könnten. Für die vielen kleinen und mittleren Provider in Deutschland und Europa ist das schlichtweg ein Ding der Unmöglichkeit“, so Süme. Völlig ungeklärt bleibt dabei die Frage der Haftung im Falle zu Unrecht erhobener bzw. herausgegebener Daten.
Darüber hinaus kritisiert der Verband, dass diese Vorgehensweise rechtsstaatlichen Grundprinzipien widerspricht. „Anstatt bei grenzüberschreitenden Ermittlungen die Rechtshilfeverfahren zu beschleunigen und die Kooperation der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden in der EU zu optimieren, sollen mit der E-Evidence-Verordnung Behörden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten direkt bei den Unternehmen die Herausgabe und Sicherung von Daten verlangen können. Die Wahrnehmung und Verantwortung hoheitlicher Aufgaben darf nicht auf Privatunternehmen abgewälzt werden. Das ist in einem Rechtstaat absolut inakzeptabel“, sagt Oliver Süme.
Keine Zeitfenster für kleine und mittelständische Unternehmen
Eine Ausnahmeregelung für kleine und mittelständische Unternehmen mit flexibleren Zeitfenstern für die Bearbeitung von Herausgabe- und Sicherungsanordnungen sowie ein robustes Verifizierungs- und Authentifizierungssystem sind dabei unerlässlich. „Die gewissenhafte Beurteilung der Anfrage einer europäischen Behörde und die Gewährleistung einer sicheren Datenübertragung ist das A und O und für das Vertrauen der Verbraucher von entscheidender Bedeutung“, so Süme.
Aus Sicht der Internetwirtschaft bedarf es deshalb keiner verbindlichen Regelungen über Zeitfenster. Der Zeitrahmen, der im Vorschlag der Kommission für die Ausführung von Herausgabe- und Sicherungsanordnungen vorgesehen ist, kann insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die meistens keine 24/7-Dienste anbieten, zum wirtschaftlichen Handicap werden.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 01.10.2018
eco: Neuer Medienstaatsvertrag darf nicht zum Störfaktor innovativer Geschäftsmodelle werden
datensicherheit.de, 26.09.2018
eco: Künstliche Intelligenz „Made in Germany“ braucht Leitlinien
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