Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Montag, Oktober 1, 2018 17:35 - noch keine Kommentare
eco: Neuer Medienstaatsvertrag darf nicht zum Störfaktor innovativer Geschäftsmodelle werden
Nutzer werden beeinträchtigt, Smart TV und Smart Home Anwendungen verhindert / Regulierung von Intermediären: Offenlegung von Algorithmen gefährdet Unternehmen
[datensicherheit.de, 01.10.2018] Die Regelungen im aktuellen Entwurf des sog. Modernisierungsstaatsvertrags könnten zum potentiellen Störfaktor innovativer Internetangebote werden und Internetnutzer künftig stark einschränken. Dies kritisiert eco – Verband der Internetwirtschaft im Rahmen des gestern beendeten Online-Konsultationsverfahrens der Rundfunkkommission der Länder. Der neue Medienstaatsvertrag enthält neben konkreten Regelungsvorschlägen zu den Bereichen Rundfunkbegriff (Zulassungspflicht/Streaming) und Plattformregulierung erstmals auch Regelungen für Intermediäre wie Social Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale: „Die vorgesehenen Regulierungen greifen massiv in die Autonomie der Nutzer ein und verhindern gleichzeitig neuartige digitale Entwicklungen und Angebote nach Kundenwünschen“, sagt eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. Dies greife massiv in gewohnte Nutzungsweisen von Smart TVs und Benutzeroberflächen ein und verhindere beispielsweise second screens oder Smart Home Anwendungen. Der Verband spricht sich daher dafür aus, den vorliegenden Entwurf des Modernisierungsstaatsvertrags nicht zur weiteren Beratung an die Chefs der Staatskanzleien oder die Ebene der Ministerpräsidenten weiterzuempfehlen.
eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme
Nutzer werden beeinträchtigt, Smart TV und Smart Home Anwendungen verhindert
Auch die vom Nutzer gewohnte Ausgestaltung der Suche nach eigenen Parametern und Vorstellungen werde durch die von den öffentlich-rechtlichen Sendern gewünschte privilegierte Auffindbarkeit unnötig eingeschränkt. Eine solche privilegierte Auffindbarkeit sei im Ergebnis nicht umsetzbar, kritisiert der Verband.
„Die Regelung will außerdem ausschließlich Plattformanbieter und Benutzeroberflächen verpflichten, versäumt es aber gleichzeitig, auch Programmveranstalter bzw. Inhalteanbieter für die Vielfaltssicherung in die Pflicht zu nehmen“, mahnt Süme. Der Entwurf schafft kein Level-Playing Field für Plattformanbieter, Anbieter von Benutzeroberflächen und Intermediäre.
Regulierung von Intermediären: Offenlegung von Algorithmen gefährdet Unternehmen
Insbesondere bei der Ausweitung des Staatsvertrags um eine Regulierung von Intermediären und der geplanten Offenlegung von Algorithmen stellt sich aber – unabhängig davon, wie sinnvoll und zielführend ein solches Anliegen bewertet wird – zunächst einmal die Frage, ob eine Regulierung auf Ebene eines Staatsvertrags hierfür geeignet ist. „Zur Qualitätssicherung und zum Schutz vor Missbrauch und Spam liegen Intermediären Algorithmen zu Grunde, die nicht vollständig bekannt sind. Der Zwang zur Offenlegung würde einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit bedeuten, der nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig ist“, kritisiert Süme.
Der Entwurf spiegelt die in den intensiven Beratungen immer wieder deutlich gewordenen divergierenden Interessen zu einseitig wieder. Daher stellt er keine tatsächliche Modernisierung dar. „Was die Staatskanzleien als Modernisierung zu verkaufen versuchen, ist in Wirklichkeit zu kurz gedacht. Innovationsfördernde Regulierung geht auf jeden Fall anders“, so Süme.
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