Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Dezember 5, 2019 20:02 - noch keine Kommentare
EDSA: Erste Leitlinien zum Recht auf Vergessenwerden verabschiedet
BfDI Ulrich Kelber blickt nach eigenen Angaben zufrieden auf sein erstes Jahr im Europäischen Datenschutzausschuss zurück
[datensicherheit.de, 05.12.2019] Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) veröffentlichte laut einer Meldung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, in seiner letzten Sitzung im Jahr 2019 erste Leitlinien zum Recht auf Vergessenwerden. Diese schließen sich demnach an eine Reihe von grundlegenden Entscheidungen des Ausschusses im Jahr 2019 an, beispielsweise zu Themen wie Videoüberwachung, Akkreditierung und Zertifizierung, oder „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“.
Datenschutzgrundverordnung auch gegenüber großen internationalen IT-Unternehmen effektiv durchsetzen
Kelber blickt nach eigenen Angaben zufrieden auf sein erstes Jahr im EDSA zurück: Die 2019 im EDSA verabschiedeten Beschlüsse und Leitlinien zeigten, „was wir im europäischen Dialog für den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger erreichen können“.
Diese Zusammenarbeit der Europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden müssten weiter ausgebaut werden. Vor allem müsse es gelingen, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch gegenüber den großen internationalen IT-Unternehmen effektiv durchzusetzen. Kelber betont: „Deshalb wird der BfDI auch einen Teil der neu bewilligten Stellen gezielt für die weitere Stärkung seiner europäischen und internationalen Gremienarbeit einsetzen.“
Erster Teil einer gemeinsamen Leitlinie zum Recht auf Vergessenwerden verabschiedet
Bei der letzten Sitzung dieses Jahres habe der EDSA unter anderem den ersten Teil einer gemeinsamen Leitlinie zum Recht auf Vergessenwerden verabschiedet. In dieser werde dargelegt, wie Personen ihr Recht gegenüber Suchmaschinenbetreibern durchsetzen können, ganz oder teilweise aus deren Ergebnislisten gelöscht zu werden.
Die Aktualität dieses datenschutzrechtlich wichtigen Themas belegten unter anderem auch zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche.
Erneut Treffen mit Eidgenössischem Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Adrian Lobsiger
Am Rande des EDSA habe sich der BfDI zudem erneut mit seinem Schweizer Amtskollegen, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Adrian Lobsiger, getroffen, um sich über den aktuellen Stand der Entwicklung beim Thema „LIBRA“ zu informieren. Der EDÖB befasse sich aktuell intensiv mit facebooks Bestrebungen in das Bankengeschäft einzusteigen und suche hierzu mit seinen europäischen Kollegen einen engen Austausch.
Auch 2020 werde sich der EDSA mit wichtigen datenschutzrechtlichen Themen befassen. „Insbesondere werden die ersten Entscheidungen zu Beschwerden gegen facebook und WhatsApp erwartet“, so Kelber.
Weitere Informationen zum Thema:
edpb
European Data Protection Board
datensicherheit.de, 30.11.2019
Recht auf Vergessenwerden gilt auch gegenüber Online-Archiven / Bundesverfassungsgericht erweitert Anwendungsbereich datenschutzrechtlicher Ansprüche
datensicherheit.de, 19.09.2019
BfDI Ulrich Kelber empfing EDÖB Adrian Lobsiger in Bonn / Regelmäßiger Austausch des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten angestrebt
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