Aktuelles, Branche, Produkte - geschrieben von cp am Freitag, März 1, 2013 20:11 - noch keine Kommentare
Erweiterter E-Postbrief: Vorstellung auf der CeBIT 2013
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Berufsgeheimnisträger
[datensicherheit.de, 01.03.2013] Auf der CeBIT 2013 stellt die Deutsche Post einen erweiterten E-Postbrief vor, mit dem Träger von Berufsgeheimnissen sensible, personenbezogene Daten rechtssicher versenden können sollen. Der „E-Postbrief für Berufsgeheimnisträger“ gebe Ärzten, Anwälten oder Amtsträgern die Möglichkeit, elektronische Kommunikationsmittel geschäftlich zu nutzen, ohne dabei gegen ihre Verschwiegenheitspflicht nach Paragraph 203 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu verstoßen. Der erweiterte E-Postbrief eigne sich beispielsweise für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen oder die Kommunikation zwischen Steuerberatern beziehungsweise Anwälten und ihren Mandanten. Die Lösung soll ab Sommer 2013 verfügbar sein.
Ralph Wiegand, CEO E-Postbrief der Deutschen Post, unterstreicht: „Der E-Postbrief war schon immer das digitale Kommunikationsmedium, das Maßstäbe in punkto Sicherheit und Vertraulichkeit gesetzt hat. Mit unserem neuen Angebot sorgen wir nun dafür, dass auch Berufsgruppen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen wie Ärzte und Rechtsanwälte ihre Online-Korrespondenz problemlos und rechtskonform abwickeln können.“
Mit der Integration einer durchgängigen Verschlüsselung in den E-Postbrief komme die Post einer langjährigen Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im Rahmen der DE-Mail-Diskussion nach. Dieser hatte sich im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtend für De-Mail eingeführt wird. Diese Anregung wurde aber nicht aufgegriffen. Aus seiner Sicht sei eine durchgängige Verschlüsselung der Nachrichten von zentraler Bedeutung.
Durch die Lösung des E-Postbriefs für Berufsgeheimnisträger sei die Einbindung von Privatkunden, also beispielsweise von Patienten oder Mandanten, in den Kommunikationsablauf gesichert. Durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung biete der E-Postbrief nun eine Möglichkeit für eine rechtskonforme Kommunikation. Ohne weitere Hardware oder zusätzliche Dienstleister könne der Empfänger die Nachrichten automatisch in seinem Browser entschlüsseln.
Bestimmte Berufsgruppen unterliegen in Deutschland einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Dazu gehören – neben Ärzten, Anwälten und Amtsträgern – auch Angehörige von Heilberufen, Sozialarbeiter sowie Notare oder Mitarbeiter privater Krankenversicherungen. Anvertraute personenbezogene Informationen dürfen von ihnen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen weitergegeben werden, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugang zu sensiblen Daten erhalten. Träger von Berufsgeheimnissen konnten daher elektronische Kommunikationsformen bislang nur mit erheblichem Aufwand nutzen.
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