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KRITIS-Dachgesetz: Bitkom warnt vor kurzfristiger Absenkung des Schwellenwertes
Das „KRITIS-Dachgesetz“ soll die Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie in deutsches Recht ermöglichen und schreibt KRITIS-Betreibern u.a. eine Risikobewertung für hybride Bedrohungen vor
[datensicherheit.de, 09.03.2026] Der Bundestag hatte das „KRITIS-Dachgesetz“ Ende Januar 2026 auf den Weg gebracht, doch bei den Ländern gibt es laut einer Meldung vom Digitalverband Bitkom e.V. weitere Nachbesserungswünsche – unter anderem eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Unternehmen. Das „KRITIS-Dachgesetz“ soll die Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie in deutsches Recht ermöglichen und schreibt unter anderem den Betreibern Kritischer Infrastruktur (KRITIS) eine Risikobewertung für hybride Bedrohungen vor. weiterlesen…
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