Experten
Aktuelles, Experten - Dienstag, Juni 9, 2026 12:04 - noch keine Kommentare
Drohnen-Mitnahme bei Flugreisen: Akkus falsch einzupacken kann zu Hunderten Euro Verlust führen
Die aktuellen Akku-Regeln sollten Flugreisende mit Drohnen im Gepäck vorab kennen – sonst drohen Beschlagnahmung und teure Verluste am Flughafen
[datensicherheit.de, 09.06.2026] Das Verbraucher-Webportal „Drohnen-Camp“ nimmt die bevorstehende Sommerurlaubssaison zum Anlass, Drohnen-Piloten wichtige Hinweise für deren Transport im Flugzeug zu geben – damit dann am Urlaubs- und Einsatzort auch die Verfügbarkeit aller Systemkomponenten gewährleistet ist. Eine Drohne für den Sommerurlaub ins Flugzeug mitzunehmen sei im Prinzip in den meisten Fällen problemlos – doch wer Lithium-Polymer-Akkus (LiPo-Akkus), welche eben in den meisten Drohnen zum Einsatz kommen, im Koffer verstaut, macht demnach „den teuersten Fehler der Reise“: Ersatzakkus im Aufgabegepäck seien nämlich bei allen Airlines weltweit verboten. Diese werden dann laut „Drohnen-Camp“ an der weiterlesen…
- „Bestes Netz für Deutschland“ – Memorandum of Understanding für Netzausbau unterzeichnet
- Informatik-Monitor Junior 2026: Informatorische Bildung an Grundschulen auf Basis lückenhafter Lehrpläne
- Silicon Saxony begrüßt EU Chips Act 2.0 – fordert indes industrielle Substanz in Berlin, München und Dresden
- Social Media in geordneten Bahnen: Aktualisierter LfDI-Handlungsrahmen für öffentliche Stellen
- BfDI bekräftigt Forderung nach Bundestransparenzgesetz
- EU Tech Sovereignty Package: Bitkom fordert Tempo bei der Umsetzung
- Digital Science in Education 2026: KI, Bildung und die Zukunft des Lernens im Fokus
- Energiesysteme: Nachvollziehbare Entscheidungen mittels Erklärbarer KI
- Spurlos Verschwunden: BKA-Kampagne zu vermissten Kindern führte zu erstem Fahndungserfolg
- BfDI zur Informationsfreiheit: Kein Sicherheitsrisiko – sondern Vertrauensgarant
- KI- und Rechenzentrumsausbau in Europa droht zu scheitern
- Weltkindertag 2026: BSI-Tipps für sicheres Aufwachsen im Digitalen Zeitalter
- KI-Chatbots bleiben nützliche Werkzeuge kundiger Anwender – ersetzen aber keine reale Bezugsperson
- Datenschutzaufsicht nach dem Data Act: BfDI mit neuer Zuständigkeit


