Aktuelles, Experten - geschrieben von am Sonntag, Juni 7, 2026 0:31 - noch keine Kommentare

BfDI bekräftigt Forderung nach Bundestransparenzgesetz

Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat ihre Forderung nach einer grundlegenden Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts erneuert

[datensicherheit.de, 07.06.2026] Im Kontext ihres „8. Symposiums zur Informationsfreiheit“ hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, ihre Forderung nach einer grundlegenden Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts erneuert. Dieses Symposium fand am 2. und 3. Juni 2026 in Berlin statt. Im Mittelpunkt standen 20 Jahre „Informationsfreiheitsgesetz des Bundes“ (IFG), aktuelle Herausforderungen für Transparenz und Verwaltung sowie Reformideen für ein modernes Informationszugangsrecht.

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie!

Informationsfreiheit gerät zunehmend unter Druck

Zwanzig Jahre nach IFG-Verabschiedung betont Specht-Riemenschneider: „Unsere Verwaltung wird digitaler, unsere Datenmengen größer. Damit werden die Anforderungen an transparentes staatliches Handeln komplexer.”

  • Gleichzeitig stehe die Informationsfreiheit zunehmend unter Druck. Sicherheitsinteressen, Verwaltungsaufwand und politische Krisen werden immer wieder als Gründe angeführt, Informationszugänge einzuschränken.

Specht-Riemenschneider moniert: „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie!“

Informationsfreiheit gehört verfassungsrechtlich abgesichert

Aus Sicht der BfDI sind daher drei Schritte zentral: Erstens müsse Informationsfreiheit verfassungsrechtlich abgesichert werden – das Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen sollte im Grundgesetz verankert werden.

  • Denn Informationsfreiheit sei ein aktives Teilhaberecht: Bürger könnten staatliches Handeln nur dann verstehen, kontrollieren und mitgestalten, wenn sie eben Zugang zu den dafür notwendigen Informationen hätten.

„Ein einfaches Gesetz ist nur so stark, wie es die nächste Mehrheit im Parlament will. Deshalb gehört die Informationsfreiheit dauerhaft abgesichert!“, unterstreicht Specht-Riemenschneider.

Behörden sollten amtliche Informationen von sich aus barrierefrei und leicht auffindbar veröffentlichen

Zweitens brauche der Bund ein echtes Transparenzgesetz. Moderne Verwaltung dürfe Informationen nicht nur auf Antrag herausgeben. Vielmehr sollte sie wichtige amtliche Informationen von sich aus veröffentlichen – barrierefrei und leicht auffindbar. Dazu könnten etwa Verträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen, Gutachten, Studien oder Informationen zu Lobbykontakten gehören.

  • Proaktive Transparenz erleichtere nicht nur den Zugang für Bürger, sondern könne auch Behörden entlasten, weil weniger Einzelanfragen beantwortet werden müssten. Ähnlich sieht es auch der Deutsche Anwaltverein (DAV), der bei diesem Symposium seine Vorschläge für eine Reform des IFG vorstellte.

Drittens brauche Informationsfreiheit eine starke handlungsfähige Aufsichtsinstanz. Auf Bundesebene sei dies die BfDI. Bürger sollten ihre Rechte nicht allein über langwierige Gerichtsverfahren durchsetzen müssen. „Informationsfreiheit braucht Zähne. Eine Aufsicht, die nur mahnen kann, reicht nicht aus. Wir müssen in der Lage sein, den Zugang zu Informationen direkt und effizient durchzusetzen – auch als Entlastung für die Justiz.“

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unsere Mission: Datenschutz, Datenschutzaufsicht und Informationsfreiheit als Wegbereiter einer grundrechtssensiblen digitalen Transformation

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider / Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
8. BfDI Symposium zur Informationsfreiheit

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes

DeutscherAnwaltVerein
Gemeinsam für einen starken Anwaltsberuf

datensicherheit.de, 02.06.2026
BfDI zur Informationsfreiheit: Kein Sicherheitsrisiko – sondern Vertrauensgarant / Die BfDI hat zur Veröffentlichung der ersten bundesweiten Repräsentativbefragung zur Informationsfreiheit einen mahnenden Kommentar veröffentlicht

datensicherheit.de, 10.03.2026
Informationsfreiheit und Datenschutzgesetz in Berlin: Meike Kamp kritisiert geplante Gesetzesänderungen / Die BlnBDI kommentiert in ihrer Stellungnahme vom 9. März 2026 die geplanten Änderungen am Berliner Datenschutzgesetz und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und warnt

datensicherheit.de, 29.09.2025
Informationsfreiheit: IFK-Forderung nach mehr Transparenz in Deutschland / Aus Anlass des „Internationalen Tages der Informationsfreiheit“ am 28. September 2025 hat die „Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland“ (IFK) gefordert, die Regeln für Transparenz und Informationsfreiheit fortzuentwickeln und auszubauen

datensicherheit.de, 07.06.2024
BfDI-Forderung nach Transparenzgesetz auf Bundesebene als Update des bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes / Deutschland als Gastgeber der „ICIC 2025“ in Berlin sollte dann sein neues Transparenzgesetz präsentieren können



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