Aktuelles, Branche - geschrieben von am Mittwoch, Oktober 26, 2011 23:19 - noch keine Kommentare

Gefällt mir: Datenschutz beginnt beim Nutzer Sozialer Netzwerke selbst

Ulrike Scharf von TREND MICRO verweist auf vier Regeln, die stets beachtet werden sollten

[datensicherheit.de, 26.10.2011] Deutsche Datenschützer laufen Sturm gegen facebooks Praktiken, über den „Gefällt-mir“-Button Daten zum Surfverhalten seiner Nutzer zu sammeln und damit gegen deutsches Datenschutzrecht zu verstoßen:
Erst vor wenigen Tagen hatte der „Unterausschuss Neue Medien“ im Bundestag die Datenschutzbeauftragten von Google und facebook zu einer Befragung zu dem „Social-Plug-In“ geladen. Ein Kompromiss in Sachen „Gefällt-mir-Button“ scheint jedoch nicht in Sicht zu sein.
Nutzer könnten sich allerdings auch selbst schützen, meint Ulrike Scharf, „Technical Manager Central Europe“ bei TREND MICRO. Wer unterbinden wolle, dass eine IP-Adresse mit persönlichen Daten verknüpft werde, sollte sich beim Surfen aus facebook abmelden, denn die Daten ließen sich nur zuordnen, solange der Nutzer beim Sozialen Netzwerk eingeloggt ist. Abhilfe schafften auch „Browser-Plug-Ins“ wie „Facebook Blocker“ für Firefox und Safari und „Facebook Disconnect“ für Chrome.
Der Schutz der Privatsphäre beginne jedoch bereits bei den Einstellungen im eigenen Profil auf facebook. Einzelheiten und Tipps dazu liefere das Whitepaper „Making the Most Out of Facebook’s Privacy Settings“.

Nutzer sollten beim Veröffentlichen von Einträgen folgenden Regeln im Hinterkopf behalten:

  1. Stellt ein Nutzer einen Kommentar auf die Pinnwand eines anderen, so gelten dafür die Privatsphäreneinstellungen des Originalbeitrags, und die können weniger restriktiv sein, als die eigenen, etwa lesbar für „Freunde deiner Freunde“.
  2. Schränkt ein Nutzer den Kreis derer ein, die einen Beitrag sehen können, so ist diese Einstellung nicht endgültig. Kommentiert später ein Freund diesen Eintrag und hat Verbindung zu jemand, der nicht zum ursprünglichen Leserkreis gehört, so kann dieser den gesamten Eintragsverlauf sehen. Also Vorsicht mit Einträgen!
  3. Antwortet ein Nutzer auf eine Einladung zu einem öffentlichen Event oder publiziert etwas auf einer öffentlichen Seite, so kann er die Privatsphäreneinstellung seines Eintrags nicht selbst bestimmen. Er kann lediglich den Beitrag vor der eigenen Chronik („Timeline“) verstecken.
  4. Alles, was ein Nutzer mit der Einstellung „öffentlich“ oder „Freunde deiner Freunde“ veröffentlicht, kann im Ticker von Leuten auftauchen, die er nicht zwangsläufig kennt.

Scharf verantwortet den Presales- und Premium-Support beim IT-Sicherheitsanbieter TREND MICRO in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie greift dabei auf ihre langjährige Erfahrung zurück, die sie in verschiedenen Positionen innerhalb des Unternehmens erworben hat – so war sie unter anderem technische Ansprechpartnerin für alle Unix-/Linux- und Domino-basierenden Internet- und Groupware-Lösungen, führte Veranstaltungen, Präsentationen und Schulungen durch und zeichnete verantwortlich für den Third-Level-Support für Premium-Kunden in der EMEA-Region.



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