Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Sonntag, Dezember 7, 2025 0:33 - noch keine Kommentare
NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft: Verpflichtende Umsetzungsphase lässt keine weiteren Verzögerungen zu
Die NIS-2-Vorgaben gelten nunmehr für viele Organisationen in „wichtigen“ und „kritischen“ Sektoren und reichen deutlich weiter als bisherige KRITIS-Regelungen
[datensicherheit.de, 07.12.2025] Roland Stritt, CRO beim deutschen Hard- und Softwarehersteller FAST LTA, kommentiert den Umstand, dass Bundestag und Bundesrat das NIS-2-Umsetzungsgesetz verabschiedet haben: „Damit startet für rund 30.000 Unternehmen in Deutschland eine verpflichtende Umsetzungsphase, die keine Verzögerungen zulässt!“ Die Vorgaben gelten demnach für viele Organisationen in „wichtigen“ und „kritischen“ Sektoren und reichten deutlich weiter als bisherige KRITIS-Regelungen. „Ob ein Unternehmen betroffen ist, hängt von seiner Rolle und Tätigkeit im jeweiligen Bereich ab“, betont Stritt und erläutert, welche Aufgaben nun auf rund 30.000 Unternehmen warten:

Foto: FAST LTA
Roland Stritt: Die regulatorische Welle nimmt Tempo auf: Für Unternehmen zählt jetzt nicht mehr, ob sie handeln, sondern wie schnell und wie wirksam!
NIS-2-Anforderungen sollen Resilienz der Unternehmen erhöhen und Sicherheit zentraler Dienstleistungen stärken
Unternehmen müssten sich innerhalb von drei Monaten nach den gesetzlichen Vorgaben registrieren. „Die Umsetzungspflichten gelten sofort, es gibt keinen Aufschub und keine Schonfrist!“
- Diese umfassten eine klare „Scope“-Definition, ein wirksames Risikomanagement, feste Meldewege und umfassende Cybersecurity-Maßnahmen.
„Die Anforderungen sollen die Resilienz der Unternehmen erhöhen und die Sicherheit zentraler Dienstleistungen stärken“, so Stritt.
Nach NIS-2 stehen noch weitere Regulierungen an
Parallel liefen weitere regulatorische Prozesse an. Das „KRITIS-Dachgesetz“ befinde sich in Vorbereitung und sehe verschärfte physische und digitale Schutzmaßnahmen vor. Es bringe neue Meldepflichten und eine zusätzliche Aufsicht durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
- „Im Energiesektor werden neue IT-Sicherheitskataloge der Bundesnetzagentur erwartet. Sie sollen NIS-2 und das KRITIS-Dachgesetz zusammenführen und Nachweispflichten aus dem Energiewirtschaftsgesetz einbinden.“
„Cloud“- und IT-Dienstleister müssten zudem den „EU Implementing Act“ erfüllen. „Die Vorgaben aus § 30 BSIG-E decken diese Anforderungen nicht ab.“ Auch die „KRITIS-Verordnung“ werde überarbeitet. Welche Sektoren und Schwellenwerte künftig gelten, sei aktuell noch offen.
Wegen verspäteter NIS-2-Umsetzung EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
„Die EU beobachtet die Entwicklung genau. Wegen der verspäteten Umsetzung läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland“, erläutert Stritt. Andere EU-Mitgliedstaaten warteten auf ein deutsches Gesetz, welches als Orientierung dienen könnte.
- „Die regulatorische Welle nimmt Tempo auf: Für Unternehmen zählt jetzt nicht mehr, ob sie handeln, sondern wie schnell und wie wirksam!“ Cybersecurity und Resilienz seien indes keine reine „Compliance“-Aufgabe. Sie würden zum festen Bestandteil der Geschäftsstrategie und zum Wettbewerbsfaktor.
Stritt gibt abschließend zu bedenken: „Wir empfehlen, die neuen Vorgaben frühzeitig in eine übergreifende Sicherheits- und Datenstrategie einzubetten! Unternehmen, die früh planen, sichern sich klare Vorteile.“
Weitere Informationen zum Thema:
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