Aktuelles, Branche - geschrieben von am Samstag, November 15, 2025 0:31 - noch keine Kommentare

NIS-2-Umsetzung überfällig, uneinheitlich und mit begrenzter Wirkungsmächtigkeit

Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2025 zur Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie wird von vielen Kommentatoren begrüßt – aber kritische Anmerkungen bleiben dennoch nicht aus

[datensicherheit.de, 15.11.2025] Vielfach wird der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2025 zur Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie grundsätzlich begrüßt. Auch Steve Bradford, „Senior Vice President EMEA“ bei SailPoint, sieht darin „einen entscheidenden Schritt für mehr Cybersicherheit und klare Rahmenbedingungen für Unternehmen“ – er moniert indes, dass die Umsetzung in Europa weiterhin uneinheitlich bleibt. Sebastian Gerlach, „Senior Director Policy / Public Sector Enablement EMEA“ bei Palo Alto Networks, erläutert in seinem Kommentar, was die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht nun für Unternehmen bedeutet, wieso NIS-2 nicht die Lösung für alles sein kann und wie die Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fortan einzuordnen ist.

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Foto: SailPoint

Steve Bradford betont: Europa darf sich nicht auf seinen bisherigen Erfolgen ausruhen!

Zuwachs an Rechtssicherheit: EU-NIS-2-Richtlinie endlich in nationales deutsches Gesetz überführt

„Damit wird die EU-NIS-2-Richtlinie endlich in nationales Gesetz überführt und sorgt für mehr Rechtssicherheit sowie verbindliche Fristen für deutsche Unternehmen“, unterstreicht Bradford. Trotz dieses Fortschritts bleibe aber die Umsetzung in Europa weiterhin uneinheitlich – mit Deutschland haben demnach nun erst 16 von 27 EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben vollständig umgesetzt.

  • „Das zeigt: Europa darf sich nicht auf seinen bisherigen Erfolgen ausruhen! ,Compliance’ muss eine kontinuierliche, strategische Priorität bleiben, denn die Bedrohungslage entwickelt sich stetig weiter.“

Vor allem KI-gesteuerte Angriffe verschärften die Risiken, insbesondere für Unternehmen mit veralteten Systemen und komplexen Lieferketten. 2024 seien Insider-Bedrohungen für fast die Hälfte aller Sicherheitsvorfälle in der Region „Europa, Naher Osten und Afrika“ (EMEA) verantwortlich gewesen. „Die in diesem Jahr aktualisierten technischen Leitlinien der NIS-2 zum Identitäts- und Zugriffsmanagement verdeutlichen, wie sehr Unternehmen zunehmend ausgeklügelten Angriffsmethoden ausgesetzt sind“, so Bradford.

Empfehlung: KI-gestützte Identitätssicherheitsplattformen

Diese Entwicklung werde auch durch den unlängst veröffentlichten Lagebericht des BSI bestätigt: „Mit einem Rekordschaden von 202 Milliarden Euro durch Cyberangriffe zählt Deutschland zu den Top-Zielen von Cyberkriminellen. Die Zahlen machen deutlich, dass Unternehmen Cybersicherheit als Kernaufgabe begreifen müssen.“

  • Dennoch setzten viele Organisationen weiterhin auf manuelle Prozesse und riskierten dadurch gefährliche Sicherheitslücken. Bradford stellt klar: „Die Modernisierung der Zugriffskontrollen ist daher unerlässlich!“

KI-gestützte Identitätssicherheitsplattformen böten Echtzeit-Transparenz und eine zentrale, prüfbare Datenquelle – und machten „Compliance“ zu einem strategischen Vorteil. Mit der Verabschiedung des NIS-2-Gesetzes und den aktuellen Erkenntnissen aus dem BSI-Lagebericht sei jetzt der richtige Zeitpunkt, die eigenen Schutzmaßnahmen zu überprüfen, Schwachstellen zu schließen und neuen Bedrohungen einen Schritt voraus zu sein.

Etliche potenzielle Opfer Cyberkrimineller fallen eben nicht unter NIS-2

Auch Gerlach sieht in der Verabschiedung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes im Bundestag für den Schutz der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) in Deutschland einen „enorm wichtiger Schritt“. Dennoch moniert er: Die Bundesregierung habe „wertvolle Zeit verstreichen lassen“ – und er warnt grundsätzlich: „Cyberangreifer warten nicht auf gesetzliche Vorgaben!“ Es sei indes gut zu sehen, dass jetzt auch alle nachgeordneten Bundesbehörden in den Anwendungsbereich des NIS-2-Umsetzungsgesetzes kämen.

  • Der aktuelle BSI-Lagebericht zeige aber, dass viele Organisationen, welche besonders im Visier von Angreifern sind, weder unter NIS-2 fielen noch sich ihrer Attraktivität als Ziel bewusst seien. „Politische Institutionen wie Parteien, Kommunen und mittelständische Unternehmen geraten zunehmend ins Fadenkreuz von Cyberkriminellen“, berichtet Gerlach.

Während NIS-2 über 30.000 Unternehmen zu höheren Standards verpflichte, bleibe eine gefährliche Lücke: „Zwischen regulatorischen Mindestanforderungen und tatsächlichem Schutz klafft ein Abgrund!“

NIS-2-Umsetzung stärkt zumindest Handlungsfähigkeit Deutschlands im Bereich der Cybersicherheit

Angreifer interessierten sich nicht für „Compliance“-Deadlines: „Sie suchen Schwachstellen und finden sie dort, wo Unternehmen Sicherheit als Pflichtübung statt als strategische Priorität betrachten!“ Daher sei das Secure-by-Design-Konzept unverzichtbar, „bei der Sicherheit von Anfang an in alle Prozess- und Systemarchitekturen integriert wird“.

  • Aus Sicht von Palo Alto Networks ist die Ansiedlung des Bundes-CISO beim BSI ein sinnvoller Schritt. Damit werde die strategische Verantwortung für Cybersicherheit auf Bundesebene dort verankert, wo das tiefgehende technische Fachwissen und die operative Erfahrung bereits vorhanden seien.

Diese Entscheidung stärke die Handlungsfähigkeit Deutschlands im Bereich der Cybersicherheit und fördere eine enge Verzahnung von Strategie, Regulierung und technischer Umsetzung„ein wichtiger Schritt, um die Resilienz staatlicher Behörden gegenüber Cyberbedrohungen nachhaltig zu erhöhen“, betont Gerlach abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

SailPoint
Das Herzstück der Unternehmenssicherheit ist die Identität / Eine einheitliche Identitätssicherheitsplattform zur Verwaltung und zum Schutz aller Unternehmensidentitäten

SailPoint
WARUM WIR? / Das Führungsteam von SailPoint

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Get to know: Sebastian Gerlach / Senior director, EMEA policy, Palo Alto Networks

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