Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, November 25, 2024 19:09 - noch keine Kommentare
Offener Brief an Bundestag: TeleTrusT mahnt NIS-2-Umsetzung noch in laufender Legislaturperiode an
Ende der „Ampel“-Koalition darf nicht zur weiteren Verzögerung führen
[datensicherheit.de, 25.11.2024] Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) wird nach eigenen Angaben am 26. November 2024 einen Offenen Brief an den Deutschen Bundestag publizieren, um der eigenen Forderung der NIS-2-Umsetzung noch in der laufenden Legislaturperiode Nachdruck zu verleihen.
TeleTrusT fordert sofortige NIS-2-Umsetzung für Höchstmaß an IT-Sicherheit in Deutschland
Konkret fordert der TeleTrusT die Bundestagsabgeordneten damit auf, das „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ noch vor der nächsten Bundestagswahl im Deutschen Bundestag zu beschließen: Das Ende der „Ampel“-Koalition dürfe nicht zu einer weiteren Verzögerung der Verabschiedung dieses Gesetzes führen.
Der TeleTrusT erinnert daran, dass die NIS-2-Richtlinie der EU bereits zum 18. Oktober 2024 hätte umgesetzt sein müssen. Allein deswegen dürfe die Verabschiedung des Entwurfs zum NIS2UmsuCG nicht verzögert werden. „Dessen ungeachtet bedarf es aber einer sofortigen Umsetzung, damit schnellstmöglich ein Höchstmaß an IT-Sicherheit in Deutschland erreicht wird.“
Planungssicherheit im Fokus: Weitere Verzögerung beim NIS-2-Umsetzungsgesetz wäre Zumutung für Unternehmen
Im Interesse von Rechts- und Investitionssicherheit benötigten die Unternehmen zur Planung, Organisation und Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen endlich Klarheit. Die erforderlichen technischen, personellen und rechtlichen Maßnahmen könnten sehr aufwändig und komplex sein. Es sei deshalb wichtig für die Beteiligten, ein klares Bild darüber zu haben, „wann welche gesetzlichen Regelungen auf sie zukommen“. Derzeit könnten Unternehmen nicht einmal sicher validieren können, „ob sie überhaupt in den Anwendungsbereich des NIS-2-Umsetzungsgesetzes fallen werden“. Diese Vorfrage sei nachvollziehbar – indes von entscheidender Bedeutung für die wesentlichen Entscheidungen zur IT-Sicherheit in den Unternehmen.
Rechtsanwalt Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorstandsvorsitzender betont in seinem Kommentar: „Weitere Verzögerungen beim NIS-2-Umsetzungsgesetz sind eine Zumutung für die Unternehmen. Die Wirtschaft braucht endlich Klarheit darüber, wen welche neuen IT-Sicherheitspflichten treffen!“ Der TeleTrusT appelliere an die Verantwortung der Bundestagsabgeordneten, denn der Gesetzesentwurf könnte längst verabschiedet sein: „Bringen Sie jetzt das NIS2UmsuCG auf den Weg. Für eine bessere IT-Sicherheit im Land!“
Weitere Informationen zum Thema:
Deutscher Bundestag, 07.10.2024
Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 657/2024 / NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
datensicherheit.de, 19.11.2024
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Stärkung der Cyber-Sicherheit in Deutschland: eco fordert angesichts der NIS-2-Anhörung zügige Umsetzung / Der eco drängt auf zügige Verabschiedung des Gesetzes, um Rechtsklarheit für die rund 30.000 betroffenen Unternehmen zu schaffen
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