Aktuelles, Branche - geschrieben von am Donnerstag, Oktober 31, 2019 18:58 - noch keine Kommentare

OLG Köln: Neue Smartphones müssen nicht sicher sein

G DATA CyberDefense AG kommentiert Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30.10.2019 – Az. 6 U 100/19

[datensicherheit.de, 31.10.2019] Die G DATA CyberDefense AG geht in ihrem Kommentar des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) in Köln kritisch auf das Ergebnis ein, dass damit eine Klage von Verbraucherschützern zurückgewiesen wurde. Elektronikmärkte verkauften bewusst veraltete und unsichere „Android“-Smartphones, ohne Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Dem aktuellen Urteil nach dürften sie das nun auch weiter tun.

Schon lange vor Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones gewarnt

Die Klage vom Juli 2017 habe Hoffnungen bei vielen Sicherheitsexperten geweckt, die schon lange vor Sicherheitslücken in vielen „Android“-Smartphones gewarnt hätten. „Diese werden nämlich nicht mehr behoben und stellen deshalb ein Risiko für die persönlichen Daten von Nutzern dar.“
Verbraucherschützer hätten mit dem Gerichtsurteil erwirken wollen, dass Geräte mit einer veralteten „Android“-Version nur noch mit einem entsprechenden Hinweis verkauft werden dürften, da sie „gut dokumentierte und nicht behebbare Mängel bei der Sicherheit“ aufwiesen.

Händler nicht verpflichtet, Käufer auf Sicherheitslücken hinzuweisen

Tim Berghoff, „G DATA Security Evangelist“, kritisiert: „Mit dem heutigen Urteil hat das OLG Köln die Verantwortung also wieder einmal beim Verbraucher abgeladen und erteilt damit Händlern faktisch einen Freibrief, weiterhin Geräte zu verkaufen, denen selbst das BSI ‚eklatante Sicherheitsrisiken für die Nutzer‘ bescheinigt hat.“ Diese Geräte seien also nach allen geltenden Maßstäben als „unsicher“ zu betrachten.
Zudem seien Händler auch weiterhin nicht verpflichtet, die Käufer dieser Geräte auf die bestehenden Sicherheitslücken und die fehlenden Möglichkeiten zu einem Update hinzuweisen. In der Urteilsbegründung habe es geheißen, dass es der Beklagten (gemeint sei jene, die fraglichen Elektronikmärkte betreibende Unternehmensgruppe) nicht zuzumuten sei, sich Informationen über sämtliche Sicherheitslücken zu verschaffen und entsprechende Tests für die betroffenen Modelle durchzuführen.

Großer Rückschritt für die Sicherheit persönlicher Daten

Dass gerade „Android“-Smartphones ohnehin oft nur mit großer Verzögerung – wenn überhaupt – aktuelle Updates und Sicherheits-Patches erhielten, sei nichts Neues. Google unternehme zwar Schritte in die richtige Richtung, aber dennoch seien noch immer Millionen unsicherer Geräte ohne Aussicht auf Updates unterwegs – und das werde auch noch eine Weile lang so bleiben.
„Das Urteil bedeutet einen großen Rückschritt für die Sicherheit persönlicher Daten, den wir bei G DATA mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen“ , so Berghoff. Letztlich nehme das Urteil genau die Partei – den Verbraucher – in die Verantwortung, die insgesamt am wenigsten einschätzen könne, „ob und inwiefern ein Gerät über ein ausreichend hohes Sicherheitsniveau verfügt“. Gerade hierbei wären jedoch die Händler und auch die Hersteller gefragt, die zumindest auf die Risiken hinweisen könnten – „so hätte ein potenzieller Käufer wenigstens die Möglichkeit einer Entscheidung“.

Weitere Informationen zum Thema:

Oberlandesgericht Köln, 31.10.2019
Sicherheitslücken bei Smartphones / Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems Android hinweisen

datensicherheit.de, 30.07.2019
G DATA: Keine Entspannung bei Android-Malware



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