Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, Januar 29, 2021 20:07 - noch keine Kommentare
Registermodernisierungsgesetz: Heinz Müller warnt vor Gläsernem Bürger
Entgegen massiver Kritik verabschiedete der Bundestag am 28. Januar 2021 das Registermodernisierungsgesetz
[datensicherheit.de, 29.01.2021] Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern nimmt aus aktuellem Anlass Stellung zu dem entgegen massiver Kritik vom Deutschen Bundestag am 28. Januar 2021 verabschiedeten Registermodernisierungsgesetz. Zentraler Bestandteil dieses Gesetzes sei eine Regelung, nach welcher die Steuer-ID nunmehr zu einer allgemeinen Identifikationsnummer werden soll.
Registermodernisierungsgesetz würde umfangreiche Profilerstellung erlauben
„Damit kommen wir dem ‚Gläsernen Bürger‘ einen großen Schritt näher“, warnt Heinz Müller, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern: Aussagekräftige Informationen, wie Gesundheitsdaten, Daten aus dem Schuldnerverzeichnis, Daten zu Hartz-IV-Ansprüchen, Informationen über Vorstrafen und Informationen zu Verwandtschaftsverhältnissen könnten auf diese Weise zu einem Profil zusammengefasst werden.
Registermodernisierungsgesetz verletzt Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung
Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) habe wiederholt vor der Einführung eines solchen einheitlichen Personenkennzeichens gewarnt, weil jene diesem Gesetz zugrundeliegende Architektur dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung zuwiderlaufe. Stattdessen habe die DSK „sektorspezifische“ Personenkennziffern gefordert. Damit könnte eine natürliche Person eindeutig identifiziert, der einseitige und umfassende staatliche Abgleich jedoch deutlich erschwert werden.
Registermodernisierungsgesetz nach Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags verfassungswidrig
Auch nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sei dieses Gesetz verfassungswidrig. „Es steht zu befürchten, dass der Staat jederzeit auf alle verfügbaren persönlichen Daten zugreift und sie miteinander verknüpft. Genau dies wollte das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 mit dem dort eingeführten Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung verhindern“, erläutert Müller. Das Gericht habe deshalb ausdrücklich die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens verboten.
Bundesrat muss Registermodernisierungsgesetz noch zustimmen
Das Registermodernisierungsgesetz müsse vor dem Inkrafttreten noch die Länderkammer passieren. Müller fordert nach eigenen Angaben die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf, „dem Registermodernisierungsgesetz im Bundesrat ihre Zustimmung zu verweigern“.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 03.08.2011
Warnung des Bundesdatenschutzbeauftragten: Steuer-ID droht zum allgemeinen Personenkennzeichen zu werden
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Der Landesbeauftragte
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