Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Januar 19, 2021 21:48 - noch keine Kommentare
Rheinland-Pfalz: Fragen und Antworten zum Datenschutz bei Corona-Impfungen online verfügbar
Im Sinne größtmöglicher Transparenz Beantwortung wichtiger Fragen mit Datenschutz-Relevanz
[datensicherheit.de, 19.01.2021] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz hat sich nach eigenen Angaben in den vergangenen Tagen „aufgrund zahlreicher Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Verwaltungen oder Krankenhausträgern“ mit diversen Fragen zum Datenschutz bei den seit Ende Dezember 2020 begonnenen „Corona“-Schutzimpfungen befasst. Der LfDI veröffentlicht nun auf seiner Website eine Liste mit Fragen und Antworten (FAQ) zu diesen Impfungen.
Corona-Schutzimpfungen: Datenschutz-Aspekte sind zu berücksichtigen!
„In diesen Wochen und Monaten werden in Rheinland-Pfalz Hunderttausende ,Corona‘-Schutzimpfungen durchgeführt, bei denen auch Datenschutz-Aspekte zu berücksichtigen sind. Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz beantworten wir auf unserer Internetseite die ersten wichtigen Fragen hierzu“, erläutert Prof. Dieter Kugelmann.
Es gehe darum, „dass Jede und Jeder weiß, welche Daten wofür verarbeitet und gespeichert werden“. Zugleich sollten die mit den Impfungen befassten Stellen Handlungssicherheit erhalten. In der „Corona-Pandemie“ habe sich gezeigt, dass alle Beteiligten größtmögliche Transparenz und Rechtssicherheit schaffen sollten. Nur so seien die Maßnahmen erfolgreich.
Datenschutz. Informationen über Impfungen an das RKI und das PEI nur in pseudonymisierter Form
Der LfDI informiert in den sogenannten FAQ zu Fragen wie z.B.:
- „Unter welchen Voraussetzungen dürfen Dritte Terminanmeldungen für an einer Corona-Schutzimpfung interessierte Bürgerinnen und Bürger vornehmen?“
- „Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen vor der Impfung Informationen über die zu impfende Person wie Name und Anschrift sowie Angaben zu Kontraindikationen und Vorerkrankungen erhoben werden?“
- „Was gilt zum Datenschutz bei Impfungen durch Betriebsärzte?“
- „Was ist die Impfdokumentation Rheinland-Pfalz?“
- „Welchen Voraussetzungen unterliegt eine an den Standorten der Impfzentren durchgeführte Videoüberwachung?“
Solche FAQ stellten klar, dass Daten über die erfolgten Impfungen an das Robert Koch-Institut (RKI) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nur in pseudonymisierter Form gegeben werden dürften. Beim RKI würden sie zur Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und mit Blick auf etwaige Impfeffekte verwendet. Die Daten müssten so gespeichert werden, „dass Rückschlüsse auf einzelne Personen ausgeschlossen sind“.
Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten
Diese FAQ dienten auch als Orientierung für die in den Impfprozess eingebundenen Personen und Stellen, zumal die datenschutzrechtlichen Bewertungen von dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie geteilt würden, welches für die Impfzentren und die mobilen Impfteams in Rheinland-Pfalz zuständig sei.
Der LfDI habe überdies an dem vom Ministerium erstellten Informationsblatt mitgewirkt, welches allen an einer „Corona“-Schutzimpfung Interessierten zur Verfügung gestellt werde. Mit diesem Blatt würden die datenschutzrechtlichen Informationspflichten erfüllt.
Weitere Informationen zum Thema:
Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Corona & Datenschutz / FAQs zu Datenschutz und Corona-Schutzimpfungen
datensicherheit.de, 22.10.2020
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