Aktuelles - geschrieben von cp am Mittwoch, Februar 3, 2010 15:24 - 3 Kommentare
Steuersünder-CD: Bundesrepublik darf als Rechtsstaat dem Täter keine Daten abkaufen
Bei Hehlerei zum Erwerb der Informationen über Schweizer Konten drohen Beweisverwertunsgverbote
Deutschland sei ein Rechtsstaat, und dieser wolle jetzt vor lauter Gier nach Steuergeldern zum Straftäter werden – nach Steuern, die ihm selbstverständlich zuständen und die auch beigetrieben werden müssten, aber eben mit den Mitteln des Rechts, nicht des Unrechts! Denn so zu verfahren, wie das die Bundesregierung jetzt offensichtlich wolle, sei – immer vorausgesetzt, sie kaufe vom Datendieb und nicht von der französischen Regierung – nicht nur strafbares Unrecht, sondern riskiere auch Verwertungsverbote, schrieb Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lipps in seinem Jagdrechtsblog am 03.02.2010:
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lipps: „Gier lässt den Rechtsstaat einknicken!“
Die Bundesrepublik dürfe die CD-ROM nicht ankaufen, jedenfalls nicht vom Täter – wenn sie sie im Zuge der Rechtshilfe von der Schweiz oder Frankreich erhalte, auch wenn sie sich dann an den Kosten beteiligte, wäre das legitim und sollte unbedingt auch das Bestreben sein. Kaufe sie die Daten aber vom Täter, so mache sie sich strafbar, und diese Daten unterlägen im anschliessenden Steuerstrafverfahren aus verschiedenen Gründen, insbesondere aber aus supranationalen Gründen, einem Beweisverwertungsverbot.
Quelle: Jun.i Institut für Jagd, Umwelt & Naturschutz UG , 03.02.2010
Originalartikel unter: Steuersünderdatei – Gier lässt den Rechtsstaat einknicken !
Weitere Informationen zum Thema:
Rechtsanwälte und Notarin Dr. Wolfgang und Astrid Lipps
Profil Dr. Wolfgang Lipps
datensicherheit.de, 02.02.2010
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