Studien
Aktuelles, Experten, Studien - Sonntag, September 20, 2009 21:29 - noch keine Kommentare
Neue Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz erster wichtiger Schritt
Jedoch kein Ersatz für dringend notwendiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
[datensicherheit.de, 20.09.2009] Die bestehenden Betriebs- und Dienstvereinbarungen zur Personaldatenverarbeitung sollten auf ihre Aktualität überprüft werden, rät der Arbeitskreis Datenschutz in Recht und Praxis im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD):
Grund seien die im Sommer 2009 verabschiedeten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – danach dürfen seit dem 1.September 2009 personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses nur noch verwendet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses weiterlesen…
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