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Aktuelles, Experten - Montag, November 21, 2011 23:56 - noch keine Kommentare
Schaar: Auch ohne offizielle Vorratsdatenspeicherung speichern Provider über Wochen für betriebliche Zwecke
Behörden sehr wohl in der Lage, auf Verkehrsdaten zuzugreifen, um Verbindungen unter Verdächtigen aufzudecken
[datensicherheit.de, 21.11.2011] Mittlerweile gebe es kaum eine schwere Straftat oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, in der Befürworter der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten nicht deren Wiedereinführung forderten. In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar daran, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärt hatte. Nach der aktuellen „Entdeckung“ des deutschen Rechtsterrorismus hat es auch nicht lange gedauert, bis die Forderung nach (Wieder-)Einführung der Vorratsdatenspeicherung laut wurde, merkt Schaar kritisch an und nimmt Bezug auf die Sendung des ARD-Magazins „Bericht aus Berlin“ vom 20. November 2011:
Darin sei der Eindruck erzeugt worden, die deutschen Sicherheitsbehörden wären nicht in der Lage, die Spuren der terroristischen Konspiration nachzuvollziehen, da es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten gäbe. weiterlesen…
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