Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, April 20, 2011 10:00 - ein Kommentar
Bericht zur Vorratsdatenspeicherung: Bundesdatenschutzbeauftragter bleibt bei grundlegend kritischer Position
Peter Schaar sieht viele offene Fragen und nur wenige Antworten im aktuellen Bericht der Europäischen Kommission
[datensicherheit.de, 20.04.2011] Die Europäische Kommission hat am 18. April 2011 ihren Bewertungsbericht zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Sie habe darin Problembereiche der Richtlinie aufgezeigt, auf die auch er, Peter Schaar, immer wieder hingewiesen hätte, so der Bundesdatenschutzbeauftragte in einer Stellungnahme:
Nach Auffassung der Kommission bestehe Änderungsbedarf an der Richtlinie; dies bedeutet laut Schaar, dass die Umsetzung der aktuellen Richtlinienfassung zwangsläufig von vornherein nachbesserungsbedürftig wäre. Insofern bestehe die Bundesjustizministerin zu Recht darauf, erst einmal abzuwarten, wie eine endgültige europäische Regelung aussehen werde.
Schaar sieht in dem Kommissionspapier „augenscheinlich“ einen „Kompromiss“, der versuche, die sehr unterschiedlichen Sichtweisen von Befürwortern und Kritikern der Vorratsdatenspeicherung zu integrieren. Entsprechend undeutlich sei, „wohin die Reise gehen soll“, wobei es sowohl Indizien dafür gebe, dass die Vorratsdatenspeicherung – jedenfalls dem Grunde nach – bestehen bleibe, als auch dafür, dass über das von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger befürwortete Modell des „Quick Freeze“ nachgedacht werde.
Positiv erkennt Schar an, dass die Kommission über eine Verkürzung der Speicherdauer, Konkretisierungen im Bereich der Anforderungen an die Datennutzung sowie weitere Vorgaben zur Stärkung der Datensicherheit und des Datenschutzes nachdenkt. Ebenso begrüßt er die Aussage der Kommission, auch das „Quick-Freeze Verfahren“ noch einmal genauer betrachten zu wollen. Die Kommission sollte laut Schaar nun konkrete Änderungsvorschläge vorlegen und dabei – wie angekündigt – auch besonderes Augenmerk auf datenschutzrechtliche Belange legen. Für das Europäische Parlament eröffne sich die Chance, die Rechte der EU-Bürger zu stärken, indem es einen Schlusspunkt für die umfassende, anlassfreie und langfristige Registrierung des Kommunikationsverhaltens setze. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht indes keinen Anlass, auf Grund dieses Berichts seine grundlegend kritische Position zur Vorratsdatenspeicherung aufzugeben.
Weitere Informationen zum Thema:
Peter Schaar, BfDI, 18.04.2011
Bericht zur Vorratsdatenspeicherung: Viele offene Fragen und nur wenige Antworten
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