Aktuelles - geschrieben von am Dienstag, Juni 7, 2011 17:29 - noch keine Kommentare

IPv6: Bundesdatenschutzbeauftragter fordert Privacy by Design

„Privacy Extension“ sollte Bürger vor lückenloser Registrierung ihres Nutzerverhaltens schützen

[datensicherheit.de, 07.06.2011] Der Bundesdatenschutzbeauftragte findet es „ungewöhnlich“, dass der neuen Internet-Adress-Struktur am 8. Juni 2011 quasi eine Art eigener Feiertag gewidmet wird. Offenbar solle mit dem „World IPv6 Day“ darauf hingewiesen werden, dass die Umstellung auf die längeren Internetadressen sehr dringlich sei, so Peter Schaar in einem aktuellen Beitrag im „Datenschutz FORUM“:
Dass die IPv4 -Internetadressen knapp würden, sei ja schon lange bekannt. Dennoch habe die „plötzliche“ Gewissheit der Vergabe der letzten Adressblöcke zum Jahresbeginn 2011 in Unternehmen und Behörden eine gewisse Hektik hervorgerufen und die Anstrengungen zur Verwendung des gar nicht mehr so neuen Protokolls IPv6 verstärkt, so Schaar.
Dieses vergrößert im Vergleich zu IPv4 den Adressraum um den Faktor 2 hoch 96. Mit dieser Erweiterung ändert sich auch die grundlegende Strategie der Adressverteilung – so wird es möglich, jedes an das Internet angeschlossene Gerät mit einer eigenen Adresse zu versehen, quasi wie eine eigene Telefonnummer für jeden Computer, jede Kaffeemaschine und jeden Stromzähler. Die Vorfreude der Datensammler, die auf eine lückenlose Registrierung des Nutzerverhaltens und der Bildung von Verhaltensprofilen hofften, könnte sich laut Schaar jedoch als verfrüht erweisen – jedenfalls dann, wenn bei der Umstellung auf den neuen Standard mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen und der Datenschutz berücksichtigt werde. Auch bei der neuen Protokollversion gebe es Aspekte, die sich positiv auf den Datenschutz auswirken könnten.
So könnte beim zweiten IPv6-Adressteil, dem „Interface Identifier“, durch Einsatz einer Erweiterung zur Wahrung der Privatsphäre („Privacy Extension“) gewährleistet werden, dass zumindest die Geräteadresse eines Endgerätes nicht wieder erkennbar sei. Diese „Privacy Extension“ sorge dafür, dass der „Interface Identifier“ auf zufälliger Basis gewechselt werde. Deshalb sollte diese Technologie auf allen Endgeräten und Betriebssystemen eingesetzt werden, fordert Schaar. Die standardmäßige Aktivierung dieser Option bei Auslieferung von Systemen wäre ein gutes Beispiel für eingebauten Datenschutz – sogenannte „Privacy by Design“. Schaar hofft, dass sich diese Erkenntnis bald auch bei denjenigen Herstellern durchsetzt, die eine derartige datenschutzfreundliche Gestaltung bisher hätten vermissen lassen.

Weitere Informationen zum Thema:

PETER SCHAAR. Der Blog, 07.06.2011
IPv6 – Wo bleibt der Datenschutz?



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