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Aktuelles, Branche - Freitag, April 20, 2012 17:47 - noch keine Kommentare
Hamburger YouTube-Urteil: BITKOM begrüßt Einstufung von YouTube als Hostprovider
YouTube muss von Nutzern eingestellte Inhalte nicht von sich aus jeweils vorab urheberrechtlich prüfen
[datensicherheit.de, 20.04.2012] Das Landgericht Hamburg hat am 20. April 2012 in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt:
Demnach müsse YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen, werde jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen.
Der BITKOM nehme diese Hamburger Entscheidung mit gemischten Gefühlen auf, kommentiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. So sähen sie einige Punkte kritisch, wie z.B. den geforderten Einsatz von Wortfiltern. weiterlesen…
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