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Aktuelles, Experten - Donnerstag, März 10, 2016 17:49 - noch keine Kommentare
facebook bleibt bei Klarnamenpflicht
Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten auf pseudonyme Nutzbarkeit vorerst nicht vollzogen
[datensicherheit.de, 10.03.2016] Nach Angaben des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat das Verwaltungsgericht Hamburg in einer Eilentscheidung vom 3. März 2016 die Anwendbarkeit des nationalen Rechts zur pseudonymen Nutzung bei facebook abgelehnt. Damit habe es zunächst die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs des Konzerns gegen die HmbBfDI-Anordnung, die Kontensperrung einer betroffenen Nutzerin wegen der Verwendung eines Pseudonyms weiterlesen…
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