Aktuelles, Experten - geschrieben von am Samstag, Juni 22, 2013 22:34 - noch keine Kommentare

Ordnungsgeld gegen Telekom beantragt: Missachtung des vom Oberlandesgericht Köln ausggesprochenen Verbots

Verbraucherzentrale Hamburg moniert nicht bestellte Tarifänderungen oder kostenpflichtige Zusatzleistungen

[datensicherheit.de, 22.06.2013] Trotz Verbot des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 21. September 2012, Az. 6 U 75/12) bestätige die Telekom ihren Kunden weiterhin Tarifänderungen oder kostenpflichtige Zusatzleistungen, die sie nicht bestellt haben, kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh), die das Urteil erwirkt hatte.
Die vzhh hat daher nach eigenen Angaben beim Landgericht Bonn beantragt, gegen das Unternehmen ein Ordnungsgeld festzusetzen. Das Gerichtsurteil scheine den Telefonriesen wenig zu kümmern, viele Kunden würden einfach weiter über den Tisch gezogen, so Edda Castelló. Frau G. aus H. beispielsweise habe eine Auftragsbestätigung über ein von ihr nicht bestelltes Sicherheitspaket erhalten. Herr P. aus H. sei auf seinem Mobiltelefon angerufen worden und habe eine Auftragsbestätigung für eine kostenpflichtige Option „Fremdnetz“ erhalten, obwohl er ausdrücklich erklärte hätte, sich am Telefon nicht mit einem solchen Angebot befassen zu wollen.
Sie hätten das Unternehmen mit den Vorwürfen konfrontiert, bis heute aber keine Antwort erhalten, und sähen sich daher gezwungen, ein empfindliches Ordnungsgeld zu beantragen. Bis zu 250.000 Euro könne die Telekom der Verstoß gegen diese Gerichtsentscheidung kosten.
Verbraucherschützerin Castello: „Vielleicht bringt den Marktführer dies endlich dazu, seine unzulässige Werbepraxis zu stoppen.“



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