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Aktuelles, Experten, Studien - Samstag, Mai 28, 2016 15:10 - noch keine Kommentare
Stand der Technik: TeleTrusT legt Handreichung vor
Für Betreiber Kritischer Infrastrukturen wie für jedes Nicht-KRITIS-Unternehmen relevant
[datensicherheit.de, 28.05.2016] Der Gesetzgeber hat zur Stärkung der Cyber-Sicherheit Unternehmen durch das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, bei Auswahl, Implementierung und Betrieb von IT-Sicherheitsmaßnahmen den sogenannten „Stand der Technik“ zu berücksichtigen. Dies gelte für Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) wie für jedes Nicht-KRITIS-Unternehmen, welches eine Website oder einen anderen Telemediendienst betreibt. weiterlesen…
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