Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, März 12, 2012 17:06 - noch keine Kommentare

AK Vorrat sucht Mitkläger gegen Vorratsdatenspeicherung

Vertretung der Kläger übernimmt Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der schon die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung erfolgreich vertrat

[datensicherheit.de, 12.03.2012] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) will entschieden gegen die illegale Speicherung von Telekommunikationsdaten vorgehen – und sucht daher ab sofort Mitkläger:
Mitmachen könnten Personen, deren Festnetz- oder Mobilfunkvertrag noch möglichst lange läuft und die eine Rechtsschutzversicherung haben. Denn obwohl das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2010 als verfassungswidrig verworfen wurde, speicherten deutsche Telekommunikationsunternehmen fleißig weiter – und die Bundesnetzagentur weigere sich, Bußgelder zu verhängen. Mitkläger könnten sich bis zum 31. März 2012 beim AK Vorrat melden, der zumindest die wichtigsten Telefonie-Anbieter abdecken will. Wichtig sei dabei eben eine lange Laufzeit, damit der Anbieter einer Gerichtsentscheidung nicht durch Kündigung ausweichen kann; es sei indes möglich, dass der Anbieter den Klägern zum Ende der Laufzeit kündigt. Die Vertretung der Kläger übernehme Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der schon die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung erfolgreich vertreten habe.
Ohne dass es zur Abrechnung erforderlich sei, werde derzeit weiter rechtswidrig gespeichert, an welchem Standort man sein Handy oder Smartphone nutzt und um welches Gerät es sich handelt, von wem man angerufen wird und wen man anzurufen versucht hat, erklärt Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat. Selbst von Flatrate-Nutzern würden Verbindungsdaten wochenlang aufbewahrt. Bekannt geworden sei dies vor einigen Monaten durch einen Leitfaden der Generalstaatsanwaltschaft München. Die illegale Standortspeicherung habe auch die berüchtigten millionenfachen Funkzellenabfragen in Dresden und Berlin ermöglicht.
Der AK Vorrat bitte alle Interessenten, ihn beim juristischen Vorgehen gegen diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu unterstützen, so Steffens. Wer die Voraussetzungen als Mitkläger nicht erfüllt, könne zumindest Auskunft über die gespeicherten Verbindungs- und Standortdaten verlangen – hierzu gibt es eine Musteranfrage im Wiki des Arbeitskreises.

Weitere Informationen zum Thema:

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, 19.12.2011
Bundesnetzagentur ermittelt wegen illegaler Vorratsdatenspeicherung

AK VORRAT, 22.09.2011
Bundesnetzagentur / Anzeige wegen ordnungswidriger Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, 07.09.2011
Datenskandal: Telekommunikationsanbieter führen verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung fort

AK VORRAT
Wiki / Vorlagen für Anfragen zur Speicherdauer von Telekommunikationsdaten



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