Aktuelles, Branche - geschrieben von am Mittwoch, Oktober 24, 2012 23:04 - noch keine Kommentare

Datenschutzexperte Christian Volkmer warnt von unklaren facebook-AGB

Bisher nicht abschließend geklärt, wo bei Sozialen Netzwerken welches Staatenrecht wie greift, da die Server meist im Ausland stehen

[datensicherheit.de, 24.10.2012] Christian Volkmer, Inhaber von Projekt 29 in Regensburg, ist einer der wenigen bekannten zertifizierten Datenschutzexperten im deutschsprachigen Raum. Er warnt in einer aktuellen Stellungnahme die Nutzer Sozialer Netzwerke – bevor diese ein Posting abgeben oder ein Bild hochladen, sollten sie die möglichen Auswirkungen bedenken, denn während die Ankündigung des nächsten Urlaubs vor allem Einbrechern in die Karten spiele, freuten sich Werbefirmen über von Hackern ausgelesene Handynummern oder Adressen…
Die neuesten Zahlen ließen aufhorchen – mehr als eine Milliarde Nutzer habe das Soziale Netzwerk facebook mittlerweile, so die Pressestelle des US-amerikanischen Unternehmens. Allerdings mehrten sich die kritischen Stimmen, denn neben den schwammig gehaltenen Datenschutzbestimmungen sorgten auch immer wieder gehackte Accounts für Aufruhr. Nach einem Artikel des US-Tech-Blogs „ReadWriteWeb“ werde täglich auf rund 600.000 Konten von facebook-Nutzern von außen zugegriffen. Die Quelle für diese Angabe sei kurioserweise eine Infographik von facebook selbst, die die Mitglieder des Netzwerkes mit der Angabe, dass nur 0,06 Prozent von einer Milliarde täglichen Logins von unautorisierten Quellen stammten, zu beruhigen suchte. Diese Angabe klinge nach einer geringen Missbrauchquote. Rechne man laut „ReadWriteWeb“ allerdings die immensen Nutzungszahlen des Portals mit ein, komme man auf 600.000 Hacks pro Tag.
Laut Volkmer liegt die Gefahr nicht nur im unbedachten Hochladen von Meldungen und Fotos oder einem bekanntgewordenen Passwort. Aufgrund der sehr offen formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsrechte werde beispielsweise nicht klar, ob facebook dazu berechtigt ist, private Bilder zu Werbezwecken zu nutzen. Denn die Plattform erkläre zwar im Hilfebereich, dass der Nutzer Urheber bleibe und nur Lizenzen vergebe, jedoch bleibe man nach deutschem Recht generell Urheber bis zum Tod und es könnten nur Nutzungsrechte vergeben werden. Wir hätten dabei eine Grauzone in der Rechtsprechung, erklärt Volkmer. Es sei nicht abschließend geklärt, wo bei Sozialen Netzwerken welches Staatenrecht wie greift, da die Server meist nicht im Heimatland des Users stünden. Solange es keine klare Regelung gibt, empfiehlt er, sich nicht bei facebook anzumelden.
Wer bereits ein Account bei dem Sozialen Netzwerk hat und dieses nicht löschen will, sollte umgehend den Sicherheitsstatus seines Passwortes überprüfen und in den Konto- und Privatsphäre-Einstellungen die Haken in insgesamt 36 Schritten so setzen, dass nicht-autorisierte Personen keinen Zugriff auf private Daten erhalten und sichergestellt wird, dass diese auch nicht zu Werbezwecken von facebook weitergegeben werden dürfen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung sei laut Volkmer mit dem Verbot der automatischen Gesichtserkennung in Deutschland endlich getan.

Weitere Informationen zum Thema:

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Christian Volkmer, Dipl.-Informatiker

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