Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Samstag, Juni 13, 2026 0:09 - noch keine Kommentare
eco-Kritik an IP-Adressspeicherung: Bundesrat darf keinen Bauplan für digitale Massenüberwachung liefern
Sicherungsanordnungen wie Ausweitung auf Bestands-, Nutzungs- und Inhaltsdaten wären aus eco-Sicht eine qualitative Eskalation
[datensicherheit.de, 13.06.2026] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat am 12. Juni 2026 die für diesen Tag vorgesehenen Beratungen des Bundesrats über IP-Adressspeicherung, biometrische Internet-Abgleiche und erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse zum Anlass einer warnenden Stellungnahme genommen: Aus derartigen einzelnen Sicherheitsinstrumenten drohe eine neue digitale Überwachungsarchitektur zu werden. Besonders kritisch sieht der eco demnach die mögliche Ausweitung der IP-Adressspeicherung auf sechs Monate. eco-Vorstand Klaus Landefeld fordert: „Der Bundesrat darf aus rechtsstaatlich sensiblen Einzeleingriffen keinen Bauplan für digitale Massenüberwachung machen!“ Der eco betont, dass wirksame Ermittlungsinstrumente im Digitalen Raum notwendig seien – diese müssten jedoch rechtsstaatlich eng begrenzt, verhältnismäßig, technisch praxistauglich und empirisch begründet sein.

Foto: eco
Klaus Landefeld: Deutschland braucht gezielte, wirksame und kontrollierbare Instrumente!
Massiver Ausbau staatlicher Zugriffsmöglichkeiten auf Digitalen Raum befürchtet
Anlässlich der Beratungen im Bundesrat am 12. Juni 2026 zu mehreren sicherheitspolitischen Gesetzesvorhaben hat der eco „vor einem grundlegenden Kurswechsel in der digitalen Innenpolitik“ gewarnt. Im Zentrum stehen laut eco unter anderem die anlasslose Speicherung von IP-Adressen, eine mögliche Ausweitung der Speicherfrist auf sechs Monate, präventive Sicherungsanordnungen, automatisierte biometrische Internet-Abgleiche, verfahrensübergreifende Datenanalysen sowie erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse für Polizei- und Sicherheitsbehörden.
- Die vorliegenden Entwürfe und Ausschussempfehlungen laufen aus eco-Sicht auf deutlich mehr Datenspeicherung, mehr Datenverknüpfung und mehr Eingriffstiefe hinaus. Damit entstehe schrittweise eine neue digitale Überwachungsarchitektur.
„Was hier unter dem Etikett moderner Ermittlungsbefugnisse verhandelt wird, ist in Wahrheit ein massiver Ausbau staatlicher Zugriffsmöglichkeiten auf den Digitalen Raum“, moniert Landefeld. Er unterstreicht die eco-Position: „Der Bundesrat darf aus rechtsstaatlich sensiblen Einzeleingriffen keinen Bauplan für digitale Massenüberwachung machen!“
Anlasslose IP-Adressspeicherung über sechs Monate rechtsstaatlich nicht zu legitimieren
„Schon drei Monate anlasslose IP-Adressspeicherung sind kritisch. Sechs Monate wären rechtsstaatlich nicht zu legitimieren“, stellt Landefeld klar. Eine längere Speicherfrist bringe keine belastbar belegten Vorteile für die Ermittlungsarbeit, schaffe aber eine noch größere Vorratsinfrastruktur für Daten unbescholtener Bürger.
- Auch die geplante Ausweitung von Sicherungsanordnungen sieht der eco mit großer Sorge: „Wer Sicherungsanordnungen auf Bestands-, Nutzungs- und Inhaltsdaten ausweitet, schafft keine technische Randkorrektur, sondern eine deutlich breitere Sicherungs- und Zugriffsinfrastruktur“, erläutert Landefeld.
Damit verschiebe sich aber die Debatte von gezielter Datensicherung hin zu einem umfassenden staatlichen Zugriffsvorbehalt. „Gerade Inhaltsdaten betreffen den Kern privater Kommunikation und sind eingriffsrechtlich eine völlig andere Liga.“
Faktische Internet-Degeneration zum staatlichen Such- und Identifizierungsraum
Besonders kritisch bewertet der eco zudem die geplanten Möglichkeiten zum automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Damit würde das offene Internet faktisch zu einem staatlichen Such- und Identifizierungsraum.
- „Das Internet ist kein biometrisches Fahndungsarchiv!“, gibt Landefeld zu bedenken und führt hierzu weiter aus: „Wer öffentlich zugängliche Inhalte automatisiert nach Gesichtern oder Identitäten durchsuchbar macht, verschiebt die Grenze zwischen gezielter Strafverfolgung und allgemeiner digitaler Beobachtung.“
„Sicherheit entsteht nicht durch rechtlich unsichere Massenbefugnisse, biometrische Internet-Recherchen und immer neue Speicherpflichten“, so Landefeld. Seine abschließende Empfehlung: „Deutschland braucht gezielte, wirksame und kontrollierbare Instrumente – keine digitale Überwachungsarchitektur auf Vorrat!“
Weitere Informationen zum Thema:
eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.
eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
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