Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Dezember 8, 2011 21:03 - noch keine Kommentare
Düsseldorfer Kreis fordert Datenschutz in Sozialen Netzwerken
Auch außereuropäische Anbieter Sozialer Netzwerke müssten nationales Datenschutzrecht beachten
[datensicherheit.de, 08.12.2011] Der Düsseldorfer Kreis, ein Gremium der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, hat am 8. Dezember 2011 einen Beschluss zum Datenschutz in Sozialen Netzwerken veröffentlicht:
Auch außereuropäische Anbieter Sozialer Netzwerke, so die Datenschutzaufsichtsbehörden, müssten das nationale Datenschutzrecht beachten, wenn sie ihr Angebot an deutsche Nutzerinnen und Nutzer richten. Zu den wesentlichen Eckpunkten zählten verständliche Informationen, welche Daten für welche Zwecke vom Anbieter verarbeitet werden, Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüche genauso wie das Verbot, biometrische Daten für Gesichtserkennungsverfahren ohne Einwilligung der Betroffenen zu verarbeiten. In Deutschland ansässige Unternehmen, die „Social Plug-ins“ einbinden oder Fanpages einrichten, hätten eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots.
Der „Düsseldorfer Kreis“ betont, dass eine Anerkennung von Selbstverpflichtungen der Internetwirtschaft durch die Datenschutzaufsichtsbehörden gemäß § 38a des Bundesdatenschutzgesetzes Gewähr dafür biete, dass die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfüllt würden.
Weitere Informationen zum Thema:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 08.12.2011
Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich vom 8. Dezember 2011 / Datenschutz in sozialen Netzwerken
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