Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Mai 25, 2023 20:42 - noch keine Kommentare
5 Jahre DSGVO: Professor Kelber zieht positives Fazit
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein europäisches Erfolgsmodell
[datensicherheit.de, 25.05.2023] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bewertet nach eigenen Angaben die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als „europäisches Erfolgsmodell“, welches demnach eine verbesserte Rechtsdurchsetzung garantiert.

Foto: Bundesregierung/Kugler
Prof. Ulrich Kelber fordert eine Herstellerhaftung auch im Datenschutz
DSGVO hat in Europa neuen Standard mit Vorbildcharakter gesetzt
„Zu Beginn gab es natürlich einige Unsicherheit bei allen Beteiligten, wie sie bei der Einführung eines großen, neuen Rechtssystems vollkommen normal sind. Inzwischen bewegen wir uns zunehmend in sicherem und berechenbarem Fahrwasser“, kommentiert der BfDI, Prof. Ulrich Kelber:. Gerade die letzten Entscheidungen in grenzüberschreitenden Fällen hätten dabei gezeigt, dass sich auch die großen internationalen Anbieter an Recht und Gesetz halten müssten.
Zur Vorbildwirkung führt Professor Kelber aus: „Die DSGVO hat in Europa einen neuen Standard gesetzt, der zunehmend weltweit Eingang in die Datenschutzregeln anderer Länder findet. Auch sie wollen so einen freien Datenverkehr ermöglichen, der Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern findet.“ Zu den Ländern, welche sich an der DSGVO orientieren, gehörten u.a. Japan, Korea, Israel, Brasilien und immer mehr US-Staaten.
DSGVO hilft, geltendes Recht durchzusetzen
Zukünftige Herausforderungen sieht der BfDI insbesondere bei der konkreten Regulierung von neuen Technologien, wie z.B. Künstlicher Intelligenz (KI). Für die Zukunft formuliert er zwei konkrete Wünsche: „Bei den großen, grenzüberschreitenden Fällen brauchen wir eine schnellere Bearbeitung, damit diese über den einzelnen Fall hinaus Signalwirkung entfalten und Rechtssicherheit schaffen können.“
Es sei wichtig, geltendes Recht durchzusetzen. Außerdem werde eine Herstellerhaftung auch im Datenschutz benötigt. „Es kann nicht sein, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen dafür datenschutzrechtlich geradestehen müssen, was eigentlich Aufgabe der Microsofts, Googles und AWS dieser Welt wäre“, so Professor Kelber abschließend. Dies gelte umso mehr, wenn zunehmend KI-Systeme zum Einsatz kommen.
Weitere Informationen zum Thema:
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