Peter Schaar würdigt Bundesverfassungsgericht zu dessen 60-jährigen Jubiläum

Bereits 1983 hatte das Bundesverfassungsgericht im „Volkszählungsurteil“ das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelt und damit maßgeblich das Datenschutzrecht in Deutschland und Europa geprägt. 2008 hat es in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung den grundrechtlichen Schutz auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erstreckt.

Das höchste deutsche Gerichts als verlässlicher Garant des Datenschutzes

[datensicherheit.de, 29.09.2011] Zum 60-jährigen Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar die herausragende Rolle des höchsten deutschen Gerichts bei der Entwicklung und Verteidigung des Datenschutzes gewürdigt:
Ohne das Bundesverfassungsgericht wäre es um den Datenschutz in Deutschland sehr viel schlechter bestellt, so Peter Schaar. Angesichts sich schnell ändernder Bedingungen der Informationstechnologie habe das Gericht in einer Vielzahl von Entscheidungen den Persönlichkeitsschutz gestärkt – dafür gebühre ihm Dank.
Immer wieder habe das Gericht in bedeutenden Urteilen die Privatsphäre, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis gestärkt und einen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung definiert. Zu nennen seien insbesondere die Entscheidungen zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs vom Juli 1999, zur akustischen Wohnraumüberwachung vom März 2004, zur präventiven Telekommunikationsüberwachung vom Juli 2005, zur Rasterfahndung vom April 2006 sowie zur Vorratsdatenspeicherung vom März 2010.

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