Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von cp am Montag, Juni 18, 2012 23:50 - noch keine Kommentare
AK Vorrat: Kritik an der Speicherung von Bewegungsdaten durch Mobilfunkanbieter
Ergebnisse einer Erhebung der Bundesnetzagentur veröffentlicht
[datensicherheit.de, 18.06.2012] Aus einer heute vom AK Vorrat erstmals veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr[1] ergebe sich, dass deutsche Mobilfunkanbieter protokollieren, an welchem Ort (Funkzelle) Kunden ihr Handy oder Smartphone genutzt hätten. Die Speicherdauer variiere bei den Anbietern zwischen 30 und 210 Tagen. Der AK Vorrat kritisiert dies Speicherpraxis als illegal.
Auf Anzeige des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung[2] rechtfertigte einer der Mobilfunkanbieter diese Praxis mit dem Argument, das die Bewegungsprotokolle zur Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen verwendet würden. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur (BNetzA) sei eine Speicherung aber „nur […] bei standortabhängigem Tarif zulässig“ (z.B. „Homezone“).[3] Die Telekommunikationsbranche habe diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt.
Ferner hielten die Mobilfunkanbieter fest, wer wann von wem angerufen wurde, obwohl für eingehende Gespräche üblicherweise keine Gebühren anfielen. Selbst bei einem Pauschaltarif („Flatrate“) würde von einigen Anbietern Daten ausgehende Telefonverbindungen, Empfänger von ausgehenden SMS und sogar Verbindungen zu kostenfreien Rufnummern gespeichert.
Die Bundesnetzagentur bereite als Reaktion auf die Anzeige des AK Vorrat einen Leitfaden vor, der erstmals konkret festlegen soll, in welchen Fällen , wie lange und in welchem Umfang die Anbieter Kommunikationsdaten speichern dürften.
Aufgrund der mit den Bewegungs- und Kontaktprotokollen verbundenen Sicherheitsrisiken rät der AK Vorrat allen Handynutzern, die Übersicht der Speicherdauer aller Anbieter[4] einzusehen und gegebenenfalls zu einem möglichst datenschutzfreundlichen Telekommunikationsanbieter zu wechseln. Wer rechtsschutzversichert sei, könne seinen Anbieter auch auf Unterlassung der illegalen Kommunikationsprotokollierung verklagen.[5]
Nachweise/Links:
[1] Erhebung der Bundesnetzagentur vom Januar bis März 2011
[3] Stellungnahme der Bundesnetzagentur
Aktuelles, Experten - Feb. 27, 2026 0:54 - noch keine Kommentare
Eckhart Hilgenstock: KI als Entscheidungshilfe – aber niemals Ersatz für menschliche Führung
weitere Beiträge in Experten
- Framework „SootUp“: Weiterentwicklung zukunftssicherer Forschungssoftware an der Universität Paderborn
- ISO/IEC 42001: Verantwortungsvolle KI – ein neuer Standard für Cybersicherheit
- Cyberrisiko Vibe Coding
- Betriebliche Cybersicherheit: Messbarer Einfluss mangelnder Fähigkeiten
- ePA: Große Mehrheit gesetzlich Versicherter verwaltet elektronische Patientenakte nicht aktiv
Aktuelles, Branche - März 1, 2026 0:20 - noch keine Kommentare
Cybersecurity bedroht: Verschärfung der Cyberrisiken infolge globale Spannungen
weitere Beiträge in Branche
- Software mit bekannten Sicherheitslücken bei 87 Prozent der Unternehmen in Betrieb
- KI: Die neue Insider-Bedrohung für Organisationen
- Das drohende Ende klassischer Kryptographie: Web-Seminar zur IT-Sicherheit vor dem Quantenumbruch
- Stiftung Warentest: ESET HOME Security Essential als Testsieger unter 16 Antiviren-Programmen
- ISO/IEC 42001: Verantwortungsvolle KI – ein neuer Standard für Cybersicherheit
Aktuelles, A, Experten, Service, Wichtige Adressen - Jan. 13, 2026 1:08 - noch keine Kommentare
Registrierung bei ELEFAND: Krisen- und Katastrophenvorsorge bei Auslandsaufenthalten
weitere Beiträge in Service
- DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen



Kommentieren