Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Juni 30, 2016 19:30 - noch keine Kommentare
NIFIS-Warnung: Bei Android-Telefonaten kann Google Metadaten sammeln
„Großer Lauschangriff von Google vergleichbar mit NSA“, so der NIFIS-Vorsitzende Dr. Thomas Lapp
[datensicherheit.de, 30.06.2016] Laut einer aktuellen Warnung der Nationalen Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) willigen Nutzer beim Telefonieren mit einem „Android“-Smartphone ein, dass die Metadaten aller Gespräche aufgezeichnet und ausgewertet werden. So lese es sich in der aktuellen Datenschutzerklärung von Google vom 25. März 2016.
„Datenschutzerklärung“ räumt Metaddaten-Erfassung ein
NIFIS gelangt zu dieser Schlussfolgerung anhand einer gemeinsamen Analyse des Datenschutztextes von Google mit dem internationalen „Information Security Forum“ des Diplomatic Council (ein die Vereinten Nationen beratender „Think Tank“). So räume sich Google laut Datenschutzerklärung die Möglichkeit ein, die „Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe“ in „Telefonieprotokollen“ zu erfassen und zu speichern. Das Telefonat selbst, also das Gespräch, werde wohl nicht belauscht.
„Niemand hört mit“, habe schon US-Präsident Barack Obama beim Auffliegen der NSA-Affäre abgewiegelt. „Nichts könnte irreführender sein“, widerspricht der NIFIS-Vorsitzende RA Dr. Thomas Lapp: NSA wie Google könnten aus den Metadaten verknüpft mit weiteren Informationen tief in die Privatsphäre eindringen, Beziehungsgeflechte aufspüren und den sozialen Kontext sowohl des Einzelnen als auch ganzer Bevölkerungsgruppen herausfinden, warnt Lapp und verweist auf die Experimente mit der „Mainway“-Datenbank an der Stanford-Universität. Dabei seien die „Android“-Metadaten von rund 500 Probanden, die sich freiwillig an dem Feldversuch beteiligt hätten, fünf Monate lang verfolgt worden. 91 Prozent der vermeintlich anonymen Telefonanschlüsse hätten binnen dieser Zeit eindeutig einer Person zugeordnet werden können. Allein anhand der Metadaten seien Rückschlüsse etwa auf Geschlechtskrankheiten oder außereheliche Affären möglich. „Wenn jemand die Anonymen Alkoholiker, einen Scheidungsanwalt, eine Abtreibungsklinik oder eine Call-Girl-Nummer anruft, dann lassen sich daraus durchaus Schlussfolgerungen ziehen, ohne die Gespräche mithören zu müssen“, so plastische Beispiele des NIFIS-Vorsitzenden.
Kognitive Dissonanz bei der Smartphone-Nutzung
Die Datenschutzerklärung von Google dürfte zwar nach deutschem Recht ungültig sein, weil die informierte Einwilligung fehle. Schließlich sei kaum davon auszugehen, dass die meisten „Android“-Nutzer verstünden, dass Google sich herausnehme, die Metadaten aller ihrer Gespräche auszuwerten. Dieses Verständnis wäre aber die Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit der Erklärung. Dr. Lapp: „Das ändert allerdings nichts daran, dass Google genau dieses Recht für sich in Anspruch nimmt.“
Viele hätten sich daran gewöhnt, „dass Google alles weiß über ihre Geräte, ihre Suchanfragen, ihre besuchten Webseiten, ihre E-Mails, ihren Standort und diese Daten auch eindeutig einer namentlich bekannten Person zuordnen kann“, aber es dürfte doch für die meisten eine Überraschung sein, dass sie Google das Recht einräumten, ihre Telefongespräche zu beobachten, während sie sich bei „NSA & Co.“ genau darüber empörten. Lapps ironisches Fazit: „Aber sicherlich dient diese permanente Überwachung nur dazu, um den Nutzern bessere Dienste zur Verfügung zu stellen, wie es in der Datenschutzerklärung von Google heißt.“
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