Aktuelles, Branche, Gastbeiträge - geschrieben von cp am Donnerstag, Januar 24, 2019 15:09 - ein Kommentar
Rekordstrafe für Google nach DSGVO-Verstoß: Warnung für andere Unternehmen
Ein Kommentar von Dr. Guy Bunker, Senior VP of Products & Marketing bei Clearswift
[datensicherheit.de, 24.01.2019] Laut der im Mai 2018 verbindlich in Kraft getretenen europäischen Datenschutzgrundverordnung können die nationalen Aufsichtsbehörden Bußgelder für bestimmte Datenschutzverstöße verhängen. Für besonders gravierende Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Betriebes bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr – je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Seit letztem Mai sind hohe Sanktionen gegen Großkonzerne bisher allerdings ausgeblieben. Im Oktober letzten Jahres war in Portugal die europaweit erste substanzielle Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung verhängt worden. Damals gab die portugiesische Datenschutzbehörde CNPD (Comissão Nacional de Protecção de Dados) bekannt, dass das Krankenhaus Barreiro Montijo unweit von Lissabon 400.000 Euro bezahlen solle. Der Hauptgrund für die behördliche Ahndung war, dass hier klinikintern zu viele Personen Zugriff auf vertrauliche Patientendaten hatten.
Hohe Geldbuße
Wie Anfang dieser Woche berichtet wurde, muss der US-Suchmaschinenriese Google in Frankreich die erste hohe Geldbuße aufgrund von Verstößen gegen die EU-DSGVO zahlen. Konkret beläuft sich die zu zahlende Strafe auf 50 Millionen Euro. Als Grund gab die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) fehlende Transparenz an. Die Nutzer von Google seien nicht „klar und verständlich“ über die Nutzung der persönlichen Daten informiert worden. Um die Informationspolitik des Konzerns gegenüber seinen Nutzern zu überprüfen, ging die CNIL schrittweise die Anmeldung eines mobilen Users des Android-Betriebssystems für die Eröffnung eines Google-Kontos durch. Bemängelt wurde unter anderem, dass Nutzer mehrere Klicks benötigen würden, um an wichtige Informationen bezüglich der Zwecke der Datenverarbeitung und der Datenspeicherungsdauer zu gelangen und diese oft auf mehrere Dokumente verteilt worden seien.
Grundlage der Bußgeld-Forderung waren zum einen die Klage der österreichischen Non-Profit-Organisation NOYB um den Datenschutzaktivist Max Schrems, und einer französischen NGO namens LQDN. Im Hinblick auf die DSGVO stellt der Fall einen der ersten in dieser Art dar – die französische Datenschutzbehörde ist die erste Kontrollinstitution, die in dieser Form einen globalen Internetkonzern abstraft.
Bei der Sanktion gegen Google in Frankreich handelt es sich im Rahmen der DSGVO um eine erhebliche Geldstrafe. Zwar stellen die 50 Millionen Euro bei weitem nicht die maximal verfügbare Buße dar, doch der Betrag reicht allemal, um andere Firmen aufhorchen zu lassen und Notiz zu nehmen. Der Fall zeigt weiterhin, dass kein Unternehmen über dem Gesetz steht und die Regulierungsbehörden künftig große, namhafte Konzerne verfolgen könnten.
Dr. Guy Bunker, Senior VP of Products & Marketing bei Clearswift
Betriebe, die aufgrund der jüngsten Entwicklungen erhebliche Geldstrafen gegenüber ihrem eigenen Unternehmen befürchten, sollten sich bewusst machen, dass der Schlüssel zur DSGVO-Compliance sich auf drei zentrale Aspekte erstreckt: Menschen, Prozesse und Technologien. Dies sind die wichtigen Bereiche, welche von Firmen überprüft werden müssen, um Sichtbarkeit und Kontrolle der kritischen Daten zu erlangen und schließlich mit der Datenschutzgrundverordnung konform zu sein. Hierbei ist es essentiell, dass der Vorstand und die mittlere Führungsebene zusammenarbeiten, um ein klares Verständnis vom aktuellen Status der Datensicherheit und des Datenschutzes zu erhalten. Nur durch effektive betriebsinterne Kooperation kann ein hohes Level an Sicherheit sowie die Konformität mit der Verordnung erreicht und aufrechterhalten werden.
Weitere Informationen zum Thema:
Clearswift
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datensicherheit.de, 26.11.2018
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Gerade in Zeiten von Bring your own Device wird die DSGVO-Compliance nochmal zu einer neuen Herausforderung. Es gibt schon genug rechtliche Fallstricke run um Menschen und Prozesse – da sollte man sich zumindest auf der technischen Seite absichern, auch und besonders in BYOD-Szenarien bei der geschäftlichen Nutzung von Privatgeräten.