Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von am Montag, Januar 19, 2026 0:44 - noch keine Kommentare

Rabatte mittels Supermarkt-Apps: Ungünstiger Umtausch persönlicher Daten

Verbraucherzentrale veröffentlicht aktuellen Bericht zu Supermarkt-Apps – diese können Kunden dazu verleiten, mehr Geld als vorab für den Einkauf budgetiert auszugeben

[datensicherheit.de, 19.01.2026] Supermärkte setzen offenkundig verstärkt auf eigene Apps zur Kundenbindung – indes verleiten aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) solche Supermarkt-Apps dazu, mehr Geld auszugeben. Demnach haben gut zwei Drittel der Supermarkt-App-Nutzer (67%) in den vergangenen zwei Jahren zusätzliche Käufe getätigt, um Angebote oder Vergünstigungen in der App zu erhalten – so eine zentrale Erkenntnis aus einer repräsentativen Online-Befragung im vzbv-Auftrag.

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Foto: © Dominik Butzmann / vzbv

Ramona Pop unterstreicht vzbv-Forderung: Supermärkte sollten ihre Apps so gestalten, dass weder eine verpflichtende Registrierung erforderlich ist, noch personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden!

Daten der Nutzer von Supermarkt-Apps dürften nicht zu Werbeprofilen zusammengefasst werden

„Supermarkt-Apps ermöglichen Zugang zu Rabatten und Bonusaktionen. Gleichzeitig sollen die Apps Verbraucherinnen und Verbraucher noch näher an die Märkte binden und verleiten dazu, mehr Geld auszugeben“, kommentiert die vzbv-Vorständin, Ramona Pop.

  • App-Nutzer gäben indes persönliche Daten preis. „Supermärkte können so gezielt das Einkaufs- und Ernährungsverhalten beeinflussen. Das sehen wir kritisch!“, so Pop.

Die vzbv fordert daher, dass Daten der Nutzer nicht zu Werbeprofilen zusammengefasst werden dürfen. Der Einsatz manipulativer Designs, welche dazu verleiten sollen, länger in der App zu bleiben oder mehr Geld auszugeben, müsse verboten werden. Eine vzbv-Beispielsammlung zu Supermarkt-Apps zeige, dass sogenannte Gamification-Elemente wie Rabattstufen oder Gewinnspiele – bekannt unter anderem aus dem Online-Handel – auch zum Teil in Supermarkt-Apps eingesetzt würden.

Supermarkt-Apps beeinflussen offenbar das Kaufverhalten

Viele der befragten Verbraucher (78%) nutzten Supermarkt-Apps. Davon gebe die Mehrheit (61%) an, dass sich ihr Einkaufsverhalten durch die Nutzung solcher Apps verändert habe.

  • Zwei Drittel der App-Nutzer (67%) hätten in den vergangenen zwei Jahren schon einmal zusätzliche Käufe getätigt, um Angebote oder Vergünstigungen in der App zu erhalten.

Gleichzeitig hätten App-Nutzer das Gefühl, dass sie durch Coupons und Rabattmöglichkeiten in der App bei ihrem Einkauf manchmal (69%) oder sogar bei jedem Einkauf (24%) Geld sparen. Die tatsächliche Ersparnis liege laut dem Preisvergleichsportal „Smhaggle“ im Durchschnitt allerdings gerade einmal bei maximal zwei Prozent.

Oftmals ohne Supermarkt-App kein Rabatt

Verbraucher, welche für Supermarkt-Apps kein Kundenkonto eröffnen könnten oder wollten, würden mitunter von exklusiven Rabatten und Angeboten ausgeschlossen. Knapp drei von zehn Befragten, die keine Supermarkt-Apps nutzen (29%), verzichteten auf die Nutzung solcher Apps, weil sie ihre persönlichen Daten nicht freigeben möchten. Welche Daten bei Einrichtung eines Kontos angegeben werden müssen, könne zwischen den Apps unterschiedlich sein.

  • Mitunter würden umfangreiche Angaben, wie Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer verlangt. Aus vzbv-Sicht sollten Supermärkte ihre Apps so gestalten, „dass weder eine verpflichtende Registrierung erforderlich ist, noch personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden“.

Pop unterstreicht: „Gerade in Zeiten hoher Lebensmittelpreise gilt: Rabatte dürfen nicht von der App-Nutzung abhängen. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher müssen fairen Zugang zu Angeboten haben – ohne Zwang zur Datenpreisgabe!“

Juristisches Vorgehen der vzbv gegen Supermarkt-Apps

Der vzbv geht auch rechtlich gegen Supermarkt-Apps vor: Derzeit laufe ein Verfahren gegen LiDL. Nach vzbv-Ansicht weist LiDL nicht ausreichend darauf hin, dass Nutzer die Rabatte in der „Lidl Plus“-App mit ihren persönlichen Daten bezahlen – aus vzbv-Sicht dürfe LiDL diese App daher nicht als „kostenlos“ bewerben.

  • Grundlage dieser vzbv-Stellungnahme sei eine internetrepräsentative Online-Befragung vom 29. Oktober bis 3. November 2025) – von eye square im vzbv-Auftrag durchgeführt. unter 1.000 Internetnutzern ab 16 Jahren (davon 787 Nutzern von Supermarkt-Apps). Die statistische Fehlertoleranz liege bei max. ± drei Prozentpunkten in der Gesamtstichprobe.

Ergänzend zu dieser Verbraucherbefragung sei eine Beispielsammlung gängiger Smartphone-Apps von Lebensmittelhändlern des stationären Einzelhandels erstellt worden, um die Ergebnisse in einen praktischen Kontext zu setzen.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns: Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

Verbraucherzentrale Bundesverband
Vorständin Ramona Pop

Verbraucherzentrale Bundesverband, 16.01.2026
Wie Supermarkt-Apps den Einkauf verändern / Verbraucherpolitische Anforderungen an digitale Applikationen im Lebensmitteleinzelhandel

Verbraucherzentrale Bundesverband, 14.01.2026
Supermarkt-Apps / Verbraucherbefragung und Beispielsammlung zu Smartphone-Apps von Supermärkten und Discountern

Verbraucherzentrale & eye square, November 2025
Tabellenband Befragung vzbv Supermarkt-Apps / Version 2.0

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