Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Freitag, Dezember 28, 2018 15:14 - noch keine Kommentare
Betrugsversuch: Domain-Inhaber erhalten dubiose Rechnungen
PSW GROUP warnt vor Betrügern, die angeblich für Web-Domain-Registrierung zehnjährige Vorauszahlung fordern
[datensicherheit.de, 28.12.2018] Laut einer aktuellen Warnung der PSW GROUP sehen sich Inhaber von Web-Domains momentan einem neuen Betrugsversuch per E-Mail ausgesetzt. „Per E-Mail erhalten sie offiziell anmutende Warnmeldungen von Absendern wie Deutsche Domain-Namen oder auch European Trademarks & Domains. Im Schreiben geht es inhaltlich um die Website des Domain-Inhabers und um die Namensrechte für verschiedene Domain-Endungen“, erläutert deren Geschäftsführer Christian Heutger. Die Masche mit betrügerischen E-Mails sei nicht neu – es gebe bereits zahlreiche, als „Abzocker“ bekannte Absender. Diese hat die PSW GROUP zum Online-Abruf zusammengestellt.
Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW GROUP GmbH & Co. KG
Angebliches Vorkaufsrecht
Wer in den vergangenen Wochen eine E-Mail von den Absendern Deutsche Domain-Namen, European Trademarks & Domains, DNS Germany, German Domain and Trademark Office oder Internet Domain Service Austria erhalten hat, sollte höchste Vorsicht walten lassen, so Heutger. Es handelt sich demnach hierbei um eine neue Betrugsmasche: Domain-Inhaber werden darauf angesprochen, einen „Antrag auf Registrierung der Website xy erhalten“ zu haben. Man sei „gesetzlich dazu verpflichtet, […] [die Domain-Inhaber] zu kontaktieren, um Ihnen das erste Registrierungsrecht anzubieten“.
Diese E-Mail solle den Anschein erwecken, als habe ein Dritter nach einer alternativen Domain-Endung angefragt. Derjenige, der das Schreiben erhält, solle eine Art „Vorkaufsrecht“ erhalten. Für eine zehnjährige Registrierung der angeblich angefragten Domain kämen dann Kosten von knapp 200 Euro auf das Opfer zu. Binnen 24 Stunden sei die Bearbeitung abgeschlossen. Heutger warnt: „Ob eine solche Registrierung der Domain-Endung tatsächlich stattfindet, ist fragwürdig. Ich rate dazu, diese E-Mail zu ignorieren, denn sie ist in keinster Weise seriös und kommt einem Betrugsversuch gleich.“
Hinweise zum Erkennen von Betrugs-E-Mails
Die Macher der E-Mail hätten sich Mühe dabei gegeben, den Eindruck zu erwecken, dass das Schreiben von einer Behörde stammt. Im Logo der Betrugs-Mail fänden sich die typischen Farben Schwarz, Rot und Gelb – das mache den Eindruck, es handele sich um eine Bundesbehörde. Jedoch sei der Adler im Logo etwas verändert worden. Außerdem lauteten die Domainendungen auf „.com“ – keine deutsche Behörde verwende diese Endung. Auf den Websites der Versender fehlten sowohl Impressum als auch die Angabe einer Telefonnummer. „Ein klares Zeichen für E-Mail-Betrug“, so Heutger.
„Eine Domain-Endung kann übrigens jeder registrieren. Dafür fällt jedoch keine Zehn-Jahresgebühr, sondern ein jährlicher Preis an. Der Domain-Check über ,www.inwx.de‘ zeigt, ob eine Wunsch-Domain verfügbar ist und was sie jährlich kosten würde.“ Soll es für eine Haupt-Domain unterschiedliche Domain-Endungen geben, könnten auch diese registriert und mittels 301-Weiterleitung auf die Haupt-Domain umgeleitet werden. Da sich lediglich die URL in der Adresszeile des Browsers ändert, bleibe die 301-Weiterleitung für Website-Besucher nahezu unbemerkt. „Eine solche Weiterleitung wird mittels PHP oder ,.htaccess‘-Datei erstellt. Beim Apache-Webserver ist das ,mod_rewrite‘-Modul zu verwenden. Wer es sich zutraut, kann die Umleitung selbst einrichten, ansonsten lässt man sie über eine Partneragentur einrichten“, empfiehlt Heutger.
Weitere Informationen zum Thema:
PSW GROUP, Bianca Wellbrock, 20.11.2018
Rechtliches / E-Mail Betrug: Dubiose Rechnungen an Domain-Inhaber
datensicherheit.de, 05.12.2018
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datensicherheit.de, 09.01.2017
EU-Datenschutz-Grundverordnung ante portas: PSW GROUP empfiehlt Informations-Sicherheits-Analyse
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