Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Dezember 10, 2012 18:36 - noch keine Kommentare

Datenschützer warnt vor exzessiver Dateneintreibung der GEZ aufgrund von Einnahmeverlusten

Datenschutzexperte Dipl.-Inf. Christian Volkmer ist alarmiert und möchte die Verbraucher aufklären

[datensicherheit.de, 10.12.2012] Ab dem 1. Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag. Dann wird es keine gerätebezogenen Rundfunkgebühren mehr geben, sondern der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung und zwar unabhängig, ob ein Fernseher, Radio oder ein internetfähiger Computer vorhanden ist, entrichtet. Es fallen für jeden Haushalt 17,98 Euro an. Es wird ein Stichtag festgelegt, an dem Melderegisterdaten, wie der Vor- und Familienname, gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Tag des Ein- oder Auszugs, Familienstand sowie Sterbetag an die GEZ übermittelt werden. Demnach würden sämtliche Melderegister von den Mitarbeitern der staatnahen Institution stärker durchleuchtet. Bereits 2003 erhielt die GEZ den „Big Brother Award“ – einen Negativpreis für die rücksichtslose Eintreibung von Daten. Dabei nutzten die Gebühreneintreiber oft rechtliche Grauzonen und die Unwissenheit der Bürger. Datenschutzexperte Dipl.-Inf. Christian Volkmer, Geschäftsführender Gesellschafter der Projekt 29 GmbH & Co. KG in Regensburg, ist alarmiert und möchte die Verbraucher aufklären. Er gibt Tipps für Haushalte und Unternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Laut einer Studie der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sorge eine wachsende Zahl von Gebührenbefreiungen sowie eine zurückgehende Zahlungsbereitschaft der Nutzer für jährliche Einnahmeverluste. Die Forderungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) beliefen sich nach KEF auf 753 Millionen bis 822 Millionen Euro pro Jahr. Eine unausgeglichene Bilanz bei der GEZ verstärke den Zwang, noch hartnäckiger Daten einzutreiben, erläutert Datenschutzexperte Volkmer. Die GEZ könne in Zukunft noch intensiver nach Daten forschen. Die Formulierung der Befugnisse für die Datensammlung sei sehr weit gefasst, was den Datenschutzexperten massiv beunruhige.
Die Datenschutzbeauftragten der Länder befürchteten insbesondere ab dem 1. Januar 2013 eine Ausweitung bei der Geldeintreibung. Volkmer ist in der Gesellschaft für Datenschutz aktiv und kennt sich bestens mit der neuen Regelung aus – „Datenschutz“ und „GEZ“; diese beiden Begriffe hätten noch nie zusammen gepasst. Es sei bisweilen sogar vorgekommen, dass Datenfahnder Karteikarten mit persönlichen Daten verloren hätten, erzählt Volkmer.
Die Methoden der Gebühreneintreiber seien oftmals dreist. Die Institution nutze geschickt die rechtlichen Grauzonen und die Unwissenheit der Bürger mit Drohgebärden, sich hinziehenden Verfahren und Anonymisierungsstrategien zum Erfolg zu kommen. Sie verschicke trotz Widerstand gegen ihre Zahlungsaufforderung weiter Zahlungserinnerungen mit Säumnisgebühren, erschwere die Abmeldungen, fordere Gebühren und verschicke Zwangsanmeldungen ohne ausreichenden Nachweis empfangsbereiter Geräte. Dabei kehre sie gerne die Beweislast um – der Beschuldigte anstatt der GEZ müsse mit einer eidesstattlichen Versicherung beweisen, dass er keine Rundfunkgeräte zum Empfang besitzt. Auch bei Gerichtsverhandlungen habe die GEZ den längeren Atem. Die Gebühreneintreiber hätten einen modernen Verwaltungsapparat, um an die Daten zu kommen. Sich bei unklaren Sachlagen als Bürger richtig zu verhalten, sei nicht einfach. Daher rät Volkmer: „In Fällen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Gebühreneinzugs sollte man einen Datenschutz-Experten kontaktieren und nicht kampflos aufgeben.“



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