Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, März 2, 2017 17:37 - noch keine Kommentare

Fluggastdatengesetz: Entwurf im Sinne der Reisebranche entschärft

Deutscher ReiseVerband meldet Erfolg seiner politischen Mitwirkung

[datensicherheit.de, 02.03.2017] Nach einer Mitteilung des DRV Deutscher ReiseVerband e.V. trägt dessen politische Arbeit Früchte – das Bundeskabinett hat demnach einen Entwurf für ein Fluggastdatengesetz verabschiedet, in dem die Bundesregierung der vom DRV vorgetragenen Kritik bei der Erfassung der Passagierdaten Rechnung trägt.

Begrenzte Datenweitergabe

Wenn Unternehmen Flüge buchen oder an der Ausstellung von Flugscheinen beteiligt sind, müssten sie bestimmte Daten rechtzeitig an die Sicherheitsbehörden weitergeben. Aber diese Pflicht zur Datenweitergabe betreffe laut aktuellem Gesetzentwurf nur die reinen Buchungsdaten. Das seien die zur Durchführung eines Fluges erhobenen Daten wie Buchungscode, Vor- und Nachname.
Weitere Daten wie z.B. Angaben zum Sitzplatz, Gepäck oder zu Mitreisenden müssten nicht weitergeleitet werden. Es bestehe auch keine Pflicht, zusätzliche technische Strukturen für die Datenübertragung zu schaffen.

Gesetzentwurf im Sinne der Reisebranche verbessert

„Der inzwischen vorliegende Gesetzentwurf ist im Sinne der Reisebranche verbessert worden. Wir hatten als DRV erhebliche Bedenken zum vorausgegangenen Referentenentwurf angemeldet“, kommentiert DRV-Präsident Norbert Fiebig. Er sei froh, dass „diese gehört und berücksichtigt wurden“. Der DRV unterstütze die Zielsetzung, die Sicherheit für Flugreisende zu erhöhen, setze sich aber zugleich für „praxistaugliche Lösungen“ ein.
Wäre es bei der ursprünglichen Formulierung geblieben, so Fiebig, „wären Reisebüros und Reiseveranstalter in der Praxis gezwungen worden, für Flugbuchungen 19 verschiedene Datensätze abzuprüfen und die ihnen vorliegenden Informationen zum Passagier einzutragen“. Dies hätte den Aufwand für Flugbuchungen erheblich gesteigert. Nun werde diese deutliche Mehrbelastung von Reisebüros und Reiseveranstaltern beim Flugverkauf voraussichtlich vermieden.

Hintergrund: Das Fluggastdatengesetz

Das Fluggastdatengesetz soll der Umsetzung der sogenannten EU-PNR-Richtlinie (EU 2016/681) dienen. PNR steht dabei für „Passenger Name Record“ und umfasst laut DRV persönliche Angaben von Fluggästen. Die Richtlinie erlaube es den Mitgliedstaaten, Fluggastdaten zu Zwecken der Terror- und Kriminalitätsbekämpfung zu sammeln und auszuwerten.
Der DRV hatte nach eigenen Angaben das europäische Gesetzgebungsverfahren von Beginn an, d.h. ab 2011, aktiv und intensiv begleitet, um sicherzustellen, dass es für die Reisebranche zu praxisgerechten Lösungen kommt.

Die weitere Entwicklung

Der Gesetzestext werde nun dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Der DRV will sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass der Bundestag dem Ansatz der Bundesregierung folgt und es zu keiner Mehrbelastung von Reisebüros und Reiseveranstaltern kommt.
Um die Richtlinie fristgerecht umzusetzen, müsse ein „straffer Zeitplan“ eingehalten werden. Dem Bundestag bleibe allerdings nur wenig Zeit vor der Sommerpause und der Bundestagswahl im September 2017, um seine Beratungen abzuschließen. Nur wenn dies gelingt, könne die Richtlinie fristgerecht umgesetzt werden. Dann würde das Fluggastdatengesetz planmäßig am 25. Mai 2018 in Kraft treten.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 14.04.2016
EU-Parlament hat Passagier-Richtlinie endgültig verabschiedet

datensicherheit.de, 29.04.2012
Fünf Jahre Speicherung von Fluggastdaten: Peter Schaar kritisiert Entscheidung der EU-Innenminister



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