Aktuelles, Branche, Service, Umfragen - geschrieben von am Montag, August 1, 2011 21:53 - ein Kommentar

Jeder Zweite Arbeitnehmer betreibt private Internetnutzung am Arbeitsplatz

Laut BITKOM-Umfrage vor allem privater E-Mail-Check im Dienst

[datensicherheit.de, 01.08.2011] Jeder zweite berufliche Internetnutzer verwendet das Web während der Arbeit für private Zwecke – so das Fazit einer aktuellen Umfrage im Auftrag des BITKOM:
Im Auftrag befragte das Meinungsforschungsinstitut Aris deutschlandweit 538 berufstätige Personen ab 14 Jahren – die Umfrage sei repräsentativ. Demnach machten weibliche Mitarbeiter von dieser Möglichkeit etwas häufiger Gebrauch als männliche (55 gegenüber 48 Prozent). Jede dritte Frau nutze den Webzugang ihres Arbeitgebers mindestens einmal täglich, bei den Männern sei es lediglich jeder vierte. Am häufigsten würden dabei private E-Mails gecheckt. Knapp die Hälfte derer, die das Internet am Arbeitsplatz privat nutzen, widme sich dem E-Mailing. Jeder Vierte suche Informationen für private Zwecke; jeweils ein Fünftel kaufe online ein oder führe Buchungen durch; jeder Achte besuche Online-Communitys, acht Prozent spielten Online-Spiele.
Ob die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten der BITKOM-Tipps zum Thema leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab.
So entscheidet über die private Nutzung des Internets allein der Arbeitgeber – er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, kann er es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.
Ohne konkrete Vereinbarung spricht Vieles dafür, dass die private Internetnutzung vom Arbeitgeber geduldet wird, wodurch eine betriebliche Übung begründet werden könnte – dies kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es zum Streit kommt.
Arbeitnehmer sollten trotzdem in der Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Arbeitgebern rät der BITKOM, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.
Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf die Firma das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Er muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.
Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in der Regel zunächst einmal abmahnen.



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