Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von am Montag, März 30, 2026 11:18 - noch keine Kommentare

Theoretische Führerscheinprüfung: Betrug gefährdet Verkehrssicherheit

Laut TÜV-Verband bleibt Prüfungsbetrug beim Führerschein auf hohem Niveau – 2025 wurden bundesweit 4.239 Täuschungsversuche in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung registriert

[datensicherheit.de, 30.03.2026] Der TÜV-Verband e.V. meldet, dass der Prüfungsbetrug beim Führerschein auf einem hohen Niveau bleibt: Im Jahr 2025 wurden demnach bundesweit 4.239 Täuschungsversuche in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung registriert. Dies sei ein leichter Anstieg von einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr: Im Jahr 2024 sei die Zahl der Betrugsfälle noch um 13 Prozent auf 4.198 Fälle gestiegen und im Jahr 2023 sogar um 36 Prozent auf 3.759. Diese Erkenntnisse beruhen laut TÜV-Verband auf Daten aus Erhebungen der „TÜV | DEKRA arge tp 21“ – der aktuelle Datenreport zu den Fahrerlaubnisprüfungen 2025 sei zum Stichtag 31. Januar 2026 erhoben worden.

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Abbildung: © TÜV-Verband

Erkenntnisse aus den Erhebungen der „TÜV | DEKRA arge tp 21“ zum Jahr 2025

Zunehmend Betrugsfälle im Kontext organisierter Strukturen

„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass sich der Prüfungsbetrug nach einem starken Anstieg in den Vorjahren auf einem hohen Niveau stabilisiert“, berichtet Fani Zaneta, Referentin für „Fahrerlaubnis und Verkehrssicherheit“ beim TÜV-Verband.

  • Sie führt weiter aus: „Gleichzeitig gehen wir von einem großen Dunkelfeld aus, da mutmaßlich nur ein Bruchteil der Täuschungen entdeckt wird.“ Dies habe Konsequenzen für die Verkehrssicherheit. Fahrschülern, welche sich ihre Fahrerlaubnis erschlichen, fehlten wichtige Kenntnisse im Straßenverkehr – damit gefährdeten sie dessen Sicherheit.

Besonders besorgniserregend sei zudem, dass hinter vielen Täuschungsversuchen zunehmend organisierte Strukturen stünden. Der TÜV-Verband warnt vor den Folgen für die Verkehrssicherheit und fordert ein konsequenteres Vorgehen der Behörden.

Häufiger Einsatz komplexer Technik beim Prüfungsbetrug

Laut den Erhebungen ist nach Einschätzung des TÜV-Verbands inzwischen gut jeder zweite Fall (53%) professionell organisiert. In 36 Prozent der Fälle würden technische Hilfsmittel wie nahezu unsichtbare Ohrhörer, Mini-Kameras oder andere versteckte Kommunikationstechnik eingesetzt. In weiteren 17 Prozent der Fälle seien sogenannte Stellvertreter entlarvt worden, welche die Prüfung für eine andere Person ablegen wollten.

  • „Für professionelle Strukturen spricht, dass in den Betrug neben den Fahrschülern weitere Personen involviert sind, die den Prüfling technisch unterstützen, aus der Ferne Lösungen übermitteln oder sich als Fahrschüler ausgeben“, so Zaneta. Darüber hinaus sei entsprechendes technisches Know-how notwendig, um bestimmte Betrugsmaschen durchführen zu können.

Mit klassischen Hilfsmitteln wie Spickzetteln erfolgten 44 Prozent der Täuschungsversuche. In den allermeisten Fällen sei die PKW-Klasse betroffen: 96 Prozent der festgestellten Täuschungsversuche (4.052 Fälle) fänden in der Klasse B statt, welche auch den Großteil der abgelegten Prüfungen ausmachten.

Organisierte Betrugsversuche sollten künftig als Straftatbestand gewertet werden

Im bundesweiten Vergleich zeigten sich deutliche Unterschiede: Die meisten Täuschungsversuche seien in Nordrhein-Westfalen registriert worden – mit 1.378 Fällen auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr (2024: 1.368). Dahinter folge Berlin mit 497 Fällen, das im Bundesländervergleich den stärksten Anstieg verzeichne und gegenüber dem Vorjahr um rund 25 Prozent zugelegt habe. Platz 3 belege Bayern mit 449 Täuschungsversuchen. Deutlich niedriger seien die Fallzahlen in kleineren Bundesländern: Im Saarland sei mit 19 Fällen die geringste Zahl an Täuschungsversuchen erfasst worden, in Mecklenburg-Vorpommern seien es 23 und in Bremen 41.

  • „Organisierter Prüfungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!“, betont Zaneta. Sie stellt klar: „Wer bei der theoretischen Fahrprüfung täuscht, bringt sich und andere in Gefahr. Wir brauchen deshalb klare Regeln, die konsequent von den Behörden angewendet werden!“

Um eine wirksame Abschreckung sicherzustellen, sollten Instrumente wie Sperrfristen oder Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) bei organisierten Täuschungsversuchen bundesweit angeordnet werden. Darüber hinaus sollten aus Sicht des TÜV-Verbands die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um organisierte Täuschungsversuche künftig als Straftatbestand zu werten, auch für beteiligte Dritte.

Weitere Informationen zum Thema:

TÜV VERBAND
Über uns

politik&kommunikation, 15.04.2024
Zaneta ist Referentin beim TÜV-Verband

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Festgestellte Betrugsversuche bei der Theorieprüfung / Führerschein und Fahrerlaubniswesen 2026



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