Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Sonntag, Juni 17, 2012 14:08 - noch keine Kommentare
Kritik des BITKOM an Plänen zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger
Ökonomische wie gesellschaftliche Auswirkungen bisher völlig unklar
[datensicherheit.de, 17.06.2012] Das Bundesjustizministerium hat nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt, der ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorsieht.
Der BITKOM bewertet diesen kritisch:
Bislang sei völlig unklar, wie sich ein Leistungsschutzrecht sowohl ökonomisch als auch gesellschaftlich auswirken werde, warnt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Der Gesetzentwurf wirke trotz der langen Reifezeit wie ein „Schnellschuss“ und lasse viel Deutungsspielraum offen. So werde nicht klar definiert, was mit einer „gewerblichen“ Veröffentlichung gemeint sei, und der Begriff „Presseverleger“ lasse trotz Definition Fragen offen, kritisiert Dr. Rohleder. Ohne Klarheit im Gesetz müsse man jedoch eine „Prozesswelle“ fürchten. Da auch kleine Teile von journalistischen Texten – sogenannte „Snippets“ – explizit geschützt würden, sei zu befürchten, dass in Suchmaschinen die Suchergebnisse von Presseseiten künftig entweder gar nicht mehr gelistet bzw. nicht mehr mit gewohntem Teaser versehen würden. Das könnte dann faktisch erst nach einem Jahr geschehen, wenn das geplante Leistungsschutzrechts abgelaufen ist.
Aus Sicht des BITKOM bremst ein Leistungsschutzrecht innovative Technologien und Dienste. Ähnlich wie bei Geoinformationsdiensten gehe Deutschland auch hier wieder einmal einen „Sonderweg“.
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