Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, Juli 4, 2012 16:59 - ein Kommentar

ULD: Bundesregierung will Datenschutz beim Melderecht aushebeln

„Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ stellt bisheriges Melderecht auf den Kopf

[datensicherheit.de, 04.07.2012] Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat der Deutsche Bundestag am 29.06.2012 ein „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ beschlossen, welches das bisherige Melderecht nach Ansicht von Thilo Weichert auf den Kopf stellen würde:
Bisher dienen Melderegister vorrangig als Adress- und Datenbeschaffer für die öffentliche Verwaltung, und im Rahmen einer Abwägung auch für private Interessenten, etwa für Gläubiger, die auf der Suche nach Schuldnern sind, die sich einem Forderungseinzug entziehen wollen, oder für Adressbuchverleger, vorausgesetzt der Bürger hat der Eintragung nicht widersprochen. Mit der in zweiter Lesung beschlossenen Gesetzesänderung würden Firmen nun für „Zwecke der Werbung oder des Adresshandels“ Melderegisterauskünfte erhalten, selbst wenn die betroffene Person Widerspruch eingelegt hat, „wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“.
Diese auf den ersten Blick unscheinbare Änderung hätte gravierende Konsequenzen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen mit ihren Meldebehörden. Vor allem Auskunfteien und Adresshändler wären Profiteuere dieser Regelung. Diese können sich bisher und nach dem ursprünglichen Entwurf keine Adressen aus dem Melderegister ohne Einwilligung der Betroffenen beschaffen. Dieses Verbot umgehen viele Adresshändler heute, indem sie für Gläubiger auftragshalber Meldeauskünfte vermitteln und diese danach für eigene Zwecke weiternutzen. Diese Praxis soll nun anscheinend legalisiert und massiv ausgeweitet werden:

Mit der Änderung würde eine nicht aktuelle Adresse genügen, und schon könnten die Firmen sich die behördlich beschafften, geprüften aktuellen Adressen besorgen. Riesige inaktuelle private Datenbestände gibt es zuhauf. Adresshändler könnten sich einfach wertvolle Behördendaten beschaffen und diese danach teuer weiterveräußern. Zugleich würden dadurch den Kommunen wichtige Einnahmequellen, die Gebühren für Melderegisterauskünfte, genommen, weil Interessenten, z. B. Gläubiger, sich bei den Adressenhändlern bedienten und nicht mehr zu den Meldebehörden gehen müssten.

Dazu der Kommentar des Leiters des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD):
„Ich bin schockiert über Form und Inhalt der Gesetzgebung. An Kommunen und Datenschützern vorbei werden hier wirtschaftliche Lobbyinteressen bedient. Nach der Beschlussfassung zu einer Stiftung Datenschutz, die in der vorgesehenen Form nur einer Wirtschaft dient, die Datenschutz als Billigware haben möchte, ist dies innerhalb kürzester Zeit ein zweiter Sündenfall und ein weiterer Schlag ins Gesicht all derer, die dem Versprechen der Koalitionsvereinbarung vertraut haben, den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Wir können nur hoffen, dass der Bundesrat diesen gefährlichen Unsinn stoppt.“

Die vom Bundestag beschlossene Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ist zu finden unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/101/1710158.pdf



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