Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, Februar 16, 2022 14:47 - noch keine Kommentare

Alte Abzock-Masche in neuer Auflage: Tschechische Telefonsex-Fallen

Gewerkschaft der Polizei warnt vor spontanen Rückrufen bei unbekannten Telefonnummern

[datensicherheit.de, 16.02.2022] Laut einer aktuellen Warnung auf dem Präventionsportal der Gewerkschaft der Polizei (polizei-dein-partner.de) wird seit mindestens 15 Jahren von betrügerischen Firmen versucht, „unberechtigte Forderungen für die Nutzung teurer Telefon-Hotlines einzutreiben“. Wer auf seinem Mobiltelefon den Anruf einer unbekannten Telefonnummer vorfindet und in Erwartung es könnte doch etwas Wichtiges sein zurückruft, wird demnach entweder auf eine teure Telefonverbindung ins Ausland umgeleitet, „bei der die Betrüger die hohen Verbindungskosten kassieren“, oder die Service-Nummer eines vermeintlichen Telefondienstleisters vorgetäuscht.

Erpressung mittels Behauptung der Kontaktaufnahme zu Telefonsex-Hotline

Beim Rückruf werde die Rufnummer registriert und das Unternehmen stelle im Anschluss eine hohe Rechnung. „Manche Firmen setzen die Menschen mit der Behauptung unter Druck, die Adressaten hätten bei einer Telefonsex-Hotline angerufen.“

In diesen Rechnungen bzw. den Mahnschreiben sei dann von einem „Service für Erwachsene“, von einer „Telefonsexdienstleistung“ oder einem „Service für besondere sexuelle Ansprüche“ die Rede. Formulierungen wie z.B. „Vermeiden Sie weitere Maßnahmen“ könnten betroffene Opfer einschüchtern: „Viele Menschen begleichen solche erfundenen Forderungen stillschweigend.“

Laut des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) hätten 2021 derartige Betrugsversuche wieder zugenommen. Die Täter agierten derzeit „unter wechselnden Firmennamen aus Tschechien“. Bis zu drei unterschiedliche Unternehmen kontaktierten die Opfer mit Mahnschreiben – der vermeintliche Dienstleister, ein Inkassobüro und das Forderungsmanagement.

Schriftlicher Widerspruch: Rückruf zu unbekannter Telefonnummer kann keine Abmahn-Forderung begründen

Empfohlen wird, sich auf der Website der EVZ ein Muster-Anschreiben herunterzuladen, um den unberechtigten Forderungen der Betrugsfirmen zu widersprechen. „Um einen Nachweis über den Versand dieses Schreibens zu erhalten, sollte dies per Einschreiben erfolgen.“

Zudem sollte bei der Polizei Anzeige erstattet werden. Zudem könnten sich Betroffene auch an ihre zuständige Verbraucherberatung wenden und sich mit deren Experten über das weitere Vorgehen beraten.

Es gelte übrigens der Grundsatz, dass mit einem spontanen und unüberlegten Rückruf zu einer unbekannten Telefonnummer keine Abmahn-Forderungen begründet werden könnten. „Und wenn ein Mahnschreiben eine reale Grundlage hat und jemand wirklich die Dienste einer Telefonsex-Hotline in Anspruch genommen hat, so muss er in der Regel nur die angefallenen Verbindungskosten des Mobilfunkanbieters zahlen, nicht aber hohe zusätzliche Mahnkosten.“ Weitere Kosten fielen nur bei einem vorher abgeschlossen Vertrag mit Preisfestlegung an.

Weitere Informationen zum Thema:

Gewerkschaft der Polizei, Das Präventionsportal, 28.01.2022
Telefonsex-Fallen aus Tschechien / Alte Abzock-Masche wurde neu belebt

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, 17.11.2021
Betrug aus Tschechien: hohe Rechnungen für angeblichen Telefonsex



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