Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, September 22, 2016 19:33 - noch keine Kommentare
CETA: Regeln zum Schutz des Datenschutzniveaus sollten klarer formuliert werden
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., nimmt Stellung zur Beschlussfassung des Bundestags vom 22. September 2016
[datensicherheit.de, 22.09.2016] Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) meldete am 22. September 2016, dass der Deutsche Bundestag an diesem Tag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD eine Resolution zum CETA-Abkommen verabschiedet hat. Der Bundestag fordere aber in einem Antrag die Bundesregierung auf, sich noch in mehreren Bereichen des Handelsabkommens für Nachbesserungen einzusetzen.
Rechtsverbindliche Nachbesserungen gefordert
Der vzbv begrüßt, dass sich die Bundesregierung im am Folgetag tagenden Handelsministerrat für rechtsverbindliche Nachbesserungen beim CETA-Abkommen einsetzen wolle.
Indes erwartet der vzbv „eine unmissverständliche Verankerung des Vorsorgeprinzips und eine Begrenzung des Investitionsschutzes auf Inländergleichbehandlung“. Das seien aus Verbrauchersicht „zwingende Grundlagen für das Abkommen“. Der vzbv werde sich aber die Ergänzungen genau anschauen und die Bundesregierung daran messen, diese Änderungen auf europäischer Ebene durchzusetzen, betont Müller.
Regeln zum Schutz des Datenschutzniveaus klarer formulieren!
CETA und andere Abkommen müssten aber mehr leisten. „Wenn Goldstandards für die Welt die Messlatte sind, dann müssen zum Beispiel die Regeln zum Schutz des Datenschutzniveaus klarer formuliert werden“, so Müller.
Hierbei bedürfe es weiterer Nachbesserungen. Die kanadischen und europäischen Verbraucher hätten es verdient, dass ehrgeizige Standards gesetzt werden.
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