Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, September 14, 2012 20:43 - noch keine Kommentare
CouchSurfing: Peter Schaar vermisst nach AGB-Neufassung den Datenschutz
Verzicht auf jegliche Kontrolle über die eigenen Daten – „Marktortprinzip“ würde solchen Praktiken einen Riegel vorschieben
[datensicherheit.de, 14.09.2012] Laut einer aktuellen Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) zu den AGB-Änderungen beim sogenannten „CouchSurfing“ seien diese „inakzeptabel“ – sie wären nach dem deutschen und europäischen Datenschutzrecht unzulässig, so Peter Schaar.
Die Nutzerinnen und Nutzer würden durch die neuen Nutzungsbedingungen genötigt, auf jegliche Kontrolle über ihre Daten zu verzichten, sofern sie den Dienst weiter in Anspruch nehmen wollen. Dieser Fall zeige einmal mehr die Notwendigkeit, das europäische Datenschutzrecht zügig zu reformieren und dabei sicherzustellen, dass der Datenschutz europäischer Nutzerinnen und Nutzer auch dann gewährleistet ist, wenn Internetdienste aus einem Drittstaat angeboten werden. Das geplante „Marktortprinzip“ würde solchen Praktiken einen Riegel vorschieben.
Nach den neuen Nutzungsbedingungen erteilen die Mitglieder durch das Hochladen von Inhalten wie Nachrichten, Fotos und persönlichen Daten dem Unternehmen CouchSurfing eine umfassende und unwiderrufliche Erlaubnis zu einer quasi unbegrenzten Verwendung dieser Inhalte. Zudem räumt sich das Unternehmen in den Datenschutzbestimmungen das Recht zur Datenweitergabe an Dritte ein und behält sich vor, die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen jederzeit ändern zu können, ohne die Mitglieder über Änderungen gesondert informieren zu müssen.
Aktuell sei deutsches bzw. europäisches Datenschutzrecht nicht anwendbar, da dieses Soziale Netzwerk von einem Unternehmen mit Sitz in den USA, ohne Niederlassungen in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, betrieben werde. Der am 25. Januar 2012 vorgestellte Entwurf der Europäischen Kommission für eine EU-Datenschutzgrundverordnung sehe eine Regelung vor, nach der die strengen Grundsätze des EU-Datenschutzrechts generell auch dann gelten sollten, wenn sich Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern mit ihren Diensten an Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union wenden, selbst wenn die Unternehmen keine Niederlassung in Europa haben – sogenanntes „Marktortprinzip“.
CouchSurfing ist ein internetbasiertes Gastfreundschaftsnetzwerk, das von einem US-Unternehmen betrieben wird. Die Mitglieder nutzen die Website, um eine kostenlose Unterkunft auf Reisen zu finden oder selbst eine Unterkunft oder andere „Gastfreundschaftsdienste“, beispielsweise Stadtführungen, anzubieten. Nach eigenen Angaben habe das Netzwerk inzwischen 4,8 Millionen Mitglieder in über 90.000 Städten auf der ganzen Welt, wobei Deutschland nach den USA das Land mit den meisten Nutzerinnen und Nutzern sei. Das System des Netzwerks, sich gegenseitig kostenlos Unterkunft zu gewähren und das dadurch entstehende Vertrauens- und Sicherheitsbedürfnis machen es eben erforderlich, dass die Mitglieder ein detailliertes Profil erstellen, welches Daten wie Namen, Adresse, Telefonnummer, Alter, Beruf, persönliche Vorlieben und Interessen sowie Fotos umfasst.
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