Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Samstag, November 30, 2019 20:47 - noch keine Kommentare
Datenschutz-Adventskalender bietet 24 Hinweise
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz möchte mit virtuellem Adventskalender „Licht auf den Datenschutz“ werfen
[datensicherheit.de, 30.11.2019] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) möchte mit seinem virtuellen Adventskalender 2019 „Licht auf den Datenschutz“ werfen: „Alle Jahre wieder läuten ganz besondere Rituale die Weihnachtszeit ein. Dazu gehört für viele das tägliche Öffnen eines Türchens im Adventskalender“, so der LfDI RLP. Viele der im virtuellen Adventskalender des LfDI RLP behandelten Themen beträfen Menschen in ihrem zunehmend digitalisierten Alltag.

Abbildung: Screenshot Webseite https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/adventskalender/
Adventskalender des LfDI RLP: Themen betreffen Menschen im zunehmend digitalisierten Alltag
Hinter jedem digitalen Türchen ein Datenschutzthema
Am 1. Dezember 2019 eröffnet demnach der virtuelle Adventskalender des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz 24 Blicke auf den Datenschutz, die Informationsfreiheit und die Arbeit des LfDI.
In diesem Adventskalender soll bis Weihnachten hinter jedem der digitalen Türchen ein Datenschutzthema behandelt werden: Das Recht am eigenen Bild, Apps auf Rezept, Videoüberwachung, Tracking im Internet, Geschäftsgeheimnisse, Informationsfreiheit, Auskunftsrechte, E-Mail-Zugriff durch den Arbeitgeber, die Folgen eines Brexit, Künstliche Intelligenz…
Die eigene Weihnachtszeit datenschutzgerecht gestalten
„Viele digitale Vorgänge sind uns selbstverständlich geworden, dennoch sollte man wissen, dass nicht alles, was technisch geht, immer auch zulässig ist oder hingenommen werden muss“, so der Landesbeauftragte, Prof. Dr. Dieter Kugelmann.
Die Digitale Gesellschaft brauche und habe Regeln – und es sei gut, „wenn man sich dessen bewusst ist“. Mit Hilfe des Adventskalenders könne die eigene Weihnachtszeit datenschutzgerecht gestaltet werden.
Weitere Informationen zum Thema:
Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Adventskalender
datensicherheit.de, 03.08.2019
Auch LfDI RLP begrüßt EuGH-Urteil zum Like Button
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