Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Mai 15, 2024 20:10 - noch keine Kommentare
Datenschutzkonferenz: Alexander Roßnagel übernimmt Vorsitz ab 16. Mai 2024
Intensive Erörterung zahlreicher Datenschutzfragen – u.a. zu Regelungslücken im Umgang mit Patientendaten bei Krankenhaus-Schließung
[datensicherheit.de, 15.05.2024] Die Datenschutzkonferenz (DSK), d.h. die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, ist nach eigenen Angaben am 14. und 15. Mai 2024 zur 107. Sitzung in Bremerhaven zusammengetreten. „In intensiven Diskussionen wurden zahlreiche Datenschutzfragen erörtert, beispielsweise zu den Themen Regelungslücken im Umgang mit Patientendaten bei Schließung von Krankenhäusern, Anforderungen an die Sekundärnutzung genetischer Daten sowie zur Weiterentwicklung des Standard-Datenschutzmodells.“ Ab dem 16. Mai 2024 ist demnach der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, der Vorsitzende der DSK.
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein übergab Staffelstab an Hessen
Eine Besonderheit habe diesmal darin bestanden, „dass diese Tagung in Bremerhaven logistisch von der Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen ausgerichtet wurde, doch der Vorsitz bis zum 15.05.2024 und damit auch die Konferenzleitung noch einmal von der DSK-Vorsitzenden des Jahres 2023, der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. h.c. Marit Hansen, ausgeübt wurde“.
Am Ende der 107. Sitzung gehe der Vorsitz nun bis zum Jahresende 2024 an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, über.
Erfolge bei Umsetzung des Anspruchs auf einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts
Dr. Hansen habe ihr verlängertes Vorsitzjahr mit positivem Ergebnis abgeschlossen: „Die Zusammenarbeit in der Datenschutzkonferenz hat sich bewährt, um eine einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts zu erreichen.“
Für die Zukunft hält sie allerdings eine Geschäftsstelle für nötig, um als organisatorisches Fundament zu dienen „Die Erwartungen, die von uns selbst, aber auch von anderen an die Datenschutzkonferenz gestellt werden, sind jedes Jahr gestiegen. Um dieser Situation gerecht zu werden, brauchen wir eine Geschäftsstelle. Ich verspreche mir davon eine verbesserte Vollzugssteuerung und Entbürokratisierung.“
Forderung zur Etablierung einer festen Geschäftsstelle für die Datenschutzkonferenz erneuert
Ein Beispiel für eine Vereinfachung, welche den Verantwortlichen helfen würde, sei der DSK-Vorschlag, dass die Geschäftsstelle mit einer einheitlichen technischen Plattform für alle 17 Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes Meldungen von Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO und Meldungen von Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 2 DSGVO entgegennehmen könnte.
Drei bei diesem Treffen beschlossene Dokumente sollen in Kürze auf der DSK-Website bereitgestellt werden:
- Entschließung „Besserer Schutz von Patientendaten bei Schließung von Krankenhäusern“
- Positionspapier „Anforderungen an die Sekundärnutzung von genetischen Daten zu Forschungszwecken“
- Das Standard-Datenschutzmodell in der Version 3.1
Weitere Informationen zum Thema:
datenschutz.hessen.de
Der HBDI / Prof. Dr. Alexander Roßnagel
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