Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, September 21, 2020 17:12 - noch keine Kommentare
Deutscher Anwaltverein: Gesetz gegen Hass im Netz nachzubessern
Stefan Conen nimmt Stellung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
[datensicherheit.de, 21.09.2020] Das Gesetz gegen Hass im Netz sei schon fast beschlossene Sache – nun hege ein Gutachten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Teilen dieser geplanten Neuregelung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sah und sieht nach eigenen Angaben diesen Gesetzentwurf ebenfalls kritisch. Rechtsanwalt Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses „Strafrecht“ des (DAV), geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf kritische Punkte ein.
Gesetz zwingt Private in die Rolle von Strafverfolgern
Problematisch ist laut Conen unter anderem: Private Kommunikationsanbieter wie Facebook und Twitter sollten fragwürdige Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. „Sie wären verpflichtet, Inhalte einzuschätzen, in Strafnormen zu kategorisieren und diese dem BKA entsprechend zu übermitteln, das sich dann wiederum Zugriff auf die Nutzerdaten verschaffen kann.“
Das sei nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich. Es gehe auch rechtspolitisch in die falsche Richtung. Denn dieses Gesetz zwinge Private in die Rolle von Strafverfolgern. Die Folge werde absehbar ein sogenanntes Overblocking sein.
Gesetz droht zur Gefahr für Meinungsvielfalt und -freiheit im liberalen demokratischen Rechtsstaat zu werden
Unternehmen würden – schon um möglichen Haftungsrisiken zu entgehen – im Zweifel eher zu viel als zu wenig löschen und damit eher zu häufig als zu selten den Zugriff auf Nutzerdaten ermöglichen.
Zu Recht werde dies als Gefahr für die Meinungsvielfalt und -freiheit und in einem liberalen demokratischen Rechtsstaat als deplatziert kritisiert. Der Gesetzgeber müsse mindestens hierbei „dringend nachbessern“, fordert Conen.
Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages könnten bestimmte Vorschriften im Gesetz verfassungswidrig sein
Bundestag und Bundesrat hätten den Entwurf zum „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ schon beschlossen – der Bundespräsident habe dieses Gesetz allerdings noch nicht ausgefertigt.
Conen: „Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt nun zu dem Ergebnis, dass bestimmte Vorschriften des Gesetzes und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verfassungswidrig sein könnten.“
Weitere Informationen zum Thema:
Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 16.09.2020
WD 10 – 3000 – 037/20 Mögliche Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020, 1 BvR 1873/13 – Bestandsdatenauskunft II – auf das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (BT-Drs. 19/17741 und 19/20163) und das Netzwerkdurchsetzungsgesetzänderungsgesetz
datensicherheit.de, 31.03.2017
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